Beschluss: abweichender Beschluss

Einstimmiger Beschlussvorschlag:

  1. Als 1. Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses der 3. Änderung des B-Plans Nr. 7 „Taddigshörn“ in Bensersiel vom 27.11.2012 (Vorlagen-Nr. ST/174/2012) wird für für das Flurstück 67/15 (Taddigshörn 217) in den Textlichen Festsetzungen die zulässige Überschreitung der Versiegelung gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO auf 0,6 ausgedehnt. Die GRZ bleibt mit 0,3 unverändert.

  2. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, ein Änderungsverfahren unter Beteiligung der Anlieger für das gesamte Bebauungsplangebiet durchzuführen.


FBL Fleckenstein erläutert die Sitzungsvorlage.


Es erfolgt eine Diskussion, ob für das Hausgrundstück Taddigshörn 217 diese vorgeschlagene Regelung im Einzelfall zielführend ist. StD Buß ergänzt, dass dieser B-Plan bereits mehrmals angefasst wurde, um Änderungswünsche einzubringen. Es macht jetzt Sinn, zunächst für das Grundstück Taddigshörn 217 eine Regelung zu erwirken und den Bebauungsplan dann im weiteren komplett anzufassen, einschließlich Beteiligung der Anlieger, mit dem Ziel einer Qualitätssteigerung im kompletten Umfeld.

RM Strauß sieht durch das Vorziehen einer Änderung im Rahmen des Bebauungsplanes für ein Grundstück nicht den Gleichheitsgrundsatz berücksichtigt.