Beschlussvorschlag:

 

1.   Die zahlungswirksamen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen des

      Haushaltsjahres 2012 in Höhe von 98.541,42 € sowie die zahlungsun-

      wirksamen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von

      129.446,59 € im Ergebnishaushalt und 160.263,29 € Auszahlungen im

      Finanzhaushalt werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2.   Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 i. V. mit § 128 NKomVG den

      Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012. Der Prüfbericht des

      Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wittmund vom 31.03.2022 wird

      zur Kenntnis genommen.

 

3.   Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von

      259.207,88 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen

      Ergebnisses zugeführt.

      Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von

      5.878,41 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen

      Ergebnisses zugeführt.

 

 

Anlagen:

 

            -   Übersicht der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und

                Auszahlungen des Haushaltsjahres 2012

            -   Bilanz zum 31.12.2012

            -   Ergebnis- und Finanzrechnung 2012

            -   Jahresabschluss 2012

            -   Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2012 vom Rechnungsprüfungsamtes

                des Landkreises Wittmund

 

 

Vorstehende Anlagen werden ausschließlich per E-Mail versandt. Ein Abdruck kann im Einzelfall angefordert werden.