Beschlussvorschlag:
1. Die zahlungswirksamen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen des
Haushaltsjahres 2012 in Höhe von 98.541,42 € sowie die zahlungsun-
wirksamen über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen in Höhe von
129.446,59
€ im Ergebnishaushalt und 160.263,29
€ Auszahlungen im
Finanzhaushalt werden zustimmend zur Kenntnis
genommen.
2. Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 i. V. mit § 128 NKomVG den
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
2012. Der Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises
Wittmund vom 31.03.2022 wird
zur Kenntnis genommen.
3. Der Jahresüberschuss des ordentlichen
Ergebnisses in Höhe von
259.207,88
€ wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
Der Jahresüberschuss des
außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von
5.878,41
€ wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
Anlagen:
- Übersicht der über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und
Auszahlungen des
Haushaltsjahres 2012
- Bilanz zum 31.12.2012
- Ergebnis- und
Finanzrechnung 2012
- Jahresabschluss 2012
- Prüfungsbericht zum Jahresabschluss
2012 vom Rechnungsprüfungsamtes
des Landkreises
Wittmund
Vorstehende Anlagen werden
ausschließlich per E-Mail versandt. Ein Abdruck kann im Einzelfall angefordert
werden.