Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG dem
Samtgemeindebürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2012 die
Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG dem
Samtgemeindebürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2012 die
Entlastung zu erteilen.