Das Urteil des OVG Lüneburg liegt inzwischen vor. Professor Dr. Stüer aus Münster hat es dem Stadtrat in einer Besprechung gestern Abend erläutert. Er wies darauf hin, dass das Gericht mit dieser Entscheidung von seiner bisherigen Rechtsprechung zu den Bebauungsplänen Nr. 67 und 72 abgewichen sei (Hinweis auf die S. 16 und 17 der Urteilsbegründung). Die Richter kommen nunmehr zu der Einschätzung, dass die Straße in einem faktischen Vogelschutzgebiet liege. Damit stellt das Gericht die Meldung des Landes Niedersachsen an die EU über die Größe des Vogelschutzgebietes in Frage, obwohl die Gebietsmeldung aus Sicht der EU abgeschlossen ist und das ursprüngliche Vertragsverletzungsverfahren nach der Meldung eingestellt wurde.

Das wären zwei Gründe, die nach seiner Auffassung eine Nichtzulassungsbeschwerde rechtfertigen würde.

Insbesondere die neuen Ratsmitglieder waren verständlicherweise verunsichert. Die Fragen nach Alternativen wurde gestellt, konnte aber nicht beantwortet werden. Keiner möchte die Straße aufgeben und damit ggf. zurückbauen. Also kann es nur darum gehen, eine rechtlich einwandfreie Grundlage für die schon gebaute Straße zu schaffen. Prof.Dr. Stüer hat dazu erste Vorschläge gemacht, die nun im Rat beraten werden müssen. Gleichzeitig wird die Stadt gemeinsam mit dem Landkreis Gespräche mit dem Umweltministerium führen.


Beirat Münster ergänzt, dass es schwierig sein wird, dieses Verfahren fortzuführen, da der Status faktisches Vogelschutzgebiet ein sehr hoher ist.


RM Uden erinnert in diesem Zusammenhang an die von dem damaligen Umweltminister Sander gemachten Aussagen im Strandportal.