Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Dem dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Ergänzungsvereinbarung zum Aufgabenübertragungsvertrag vom 22.12.1999 mit dem OOWV wird zugestimmt.

 

 


Herr Kraft, OOWV, erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation die Sitzungsvorlage. Ab dem 01.01.2023 entsteht durch die Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz beim OOWV die Pflicht, Umsatzsteuer für privatrechtliche Entgelte für die Abwasserentsorgung abzuführen. Dieses würde eine Mehrbelastung von 10 % bis 15 % für die Bürger bedeuten. Bei Erhebung von Beiträgen und Gebühren auf öffentlich-rechtlicher Grundlage fallen keine Umsatzsteuern an. Mit der vorgeschlagenen Ergänzungsvereinbarung kann der OOWV in die Lage versetzt werden, in eigener Verantwortung Satzungen zu erlassen und Beiträge und Gebühren durch Bescheide zu erheben, deren Grundlage an den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes von ihm kalkuliert werden. Damit bleiben den Anschlussnehmern Mehrkosten durch zusätzliche Umsatzsteuern erspart.

Eine rechtliche Inkraftsetzung zum 01.01.2023 bedingt einen Beschluss der neuen Satzung in der Verbandsversammlung am 01.11.2022. Deshalb ist die Beratungsfolge der Vorlage SG/062/2022 auf die inzwischen anberaumten Sitzungen des Samtgemeindeausschusses und des Samtgemeinderates am 04.10.2022 zu ändern. Eine Zusammenfassung der Präsentation liegt dem Protokoll an.

Bis dahin wird die Höhe des vom OOWV kalkulierten einmaligen Anschlussbeitrages für Neuanschlüsse festgelegt sein. Nach derzeitiger Prognose wird der den seit 1996 geltenden Satz von 4,09€/m² Grundstücksfläche jedoch nicht übersteigen.

Auf Anfrage erläutert Herr Kraft in einem kurzen Vortrag die Trinkwasserqualität im Samtgemeindegebiet. Die beprobten Inhaltsstoffe seien im Internet abzulesen. Trotz einiger Herausforderungen sei die Qualität insbesondere im nördlichen Versorgungsgebiet sehr gut und könne weiterhin gewährleistet werden.