Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Esens beschließt die der Vorlage beigefügte Richtlinie gemäß § 58
Abs. 1 Nr. 2 NKomVG.
Stadtdirektor Hinrichs erläutert die Vorlage. Die Richtlinie wurde an die Richtlinie der Samtgemeinde angepasst. Die bisherigen Werte sind nicht mehr aktuell und sollten angepasst werden.