Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Esens beschließt die der Vorlage 059/2022 als
Anlage beigefügte Hauptsatzung mit den Änderungen aus dem
Samtgemeindeausschuss. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Beschlüsse zur
Aufgabenübertragung der Bauhofleistungen durch den Rat der Stadt Esens und den
Rat der Gemeinde Neuharlingersiel.
FBL Mannott erläutert die Änderungen aus dem Samtgemeindeausschuss.
Der § 3 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: Die Stadt Esens hat der Samtgemeinde nach § 98 Abs. 1 Satz 2 NKomVG folgende Aufgabe übertragen: „Sämtliche Aufgaben des Baubetriebshofes“
Es wird folgender Absatz 4 angefügt:
Die Gemeinde Neuharlingersiel hat der Samtgemeinde nach § 98 Abs. 1 Satz 2 NKomVG folgende Aufgabe übertragen:
„Sämtliche Aufgaben des Baubetriebshofes“.
Der § 11 Medienöffentlichkeit wird komplett gestrichen, da derzeit eine Umsetzung weder personell noch technisch zu leisten ist und keine Erwartungen geweckt werden sollen die so noch nicht erfüllt werden können.