Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Esens beschließt die der Vorlage beigefügte
Richtlinie gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Esens beschließt die der Vorlage beigefügte
Richtlinie gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG.