Ein Vertreter eines örtlichen Unternehmens hinterfragt den Beratungsgang zur Einrichtung einer saisonalen Fußgängerzone in der Marktstraße/Butterstraße/Goldenort. Dabei ist für ihn von Interesse, wie es nach einigen Wochen zu einer erneuten Beratung und dann abweichenden Beschlüssen kommen konnte. Außerdem stellt er die Frage, ob Ratsmitglieder, die auch Anlieger der Straßen sind, nicht einem Mitwirkungsverbot unterliegen würden – in diesem Fall wäre es zu einem rechtswidrigen Beschluss gekommen.

 

StD Hinrichs erläutert den Beratungsgang und die Hintergründe, warum es zu einer erneuten Beratung gekommen war. In diesem Fall steht es dem Rat auch frei, abweichende Beschlüsse zu fassen. Es ist übrigens bei der probeweisen Einrichtung für zunächst wenige Wochen in 2022 geblieben. Weiterhin erläutert er die Regelungen zum Mitwirkungsverbot, das seiner Auffassung nach hier nicht greift, weil die betroffenen Ratsmitglieder als Anlieger einer Ausnahme zuzuordnen sein, bei der diese Regelung nicht anzuwenden ist.