Beschlussvorschlag:
Der Verbindungsweg
der Marktstraße und des Süderwalls wird mit Wirkung der Bekanntmachung gemäß §
6 Abs. 1 NStrG für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Straße wird als
Gehweg festgesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Verbindungsweg
der Marktstraße und des Süderwalls wird mit Wirkung der Bekanntmachung gemäß §
6 Abs. 1 NStrG für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Straße wird als
Gehweg festgesetzt.