Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Esens beschließt die der Vorlage beigefügte Richtlinie gemäß § 58
Abs. 1 Nr. 2 NKomVG.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Esens beschließt die der Vorlage beigefügte Richtlinie gemäß § 58
Abs. 1 Nr. 2 NKomVG.