RM Münster merkt zur Änderung des TOP 5 im Protokoll Nr. 4 an, dass er sich bezüglich der Vorstellung des Nettomarktes nach der Fassadenbegrünung und nicht nach der Dachbegrünung erkundigt hat.
Die Dachflächen werden schließlich mit Photovoltaikanlagen versehen.

Das Protokoll Nr. 4 vom 06.09.2022 (öffentlicher Teil) wird einstimmig mit der Änderung genehmigt.