Abweichende Beschlussempfehlung:

1.       Der Verwaltungsausschuss der Stadt Esens stimmt dem anliegenden Bebauungsplan-Entwurf mit der Änderung von 3-geschossiger auf 2-geschossiger Bauweise zu.

2.       Der Verwaltungsausschuss der Stadt Esens beschließt die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 106 „Bahnhofstraße 11".

 

 


Die Vorstellung des Bebauungsplans Nr. 106 „Bahnhofstraße 11“ wird anhand einer Bildschirmpräsentation von Herr Weinert und Herr Henke vorgestellt. Die Bildschirmpräsentation ist dem Protokoll beigefügt.

Aus dem Vortrag ergibt sich folgende Diskussion:

RM Saathoff erklärt, dass die Planung des Bauvorhabens kein leichter Weg sei und die vorgestellte Planung optisch positiv gesehen wird. Die Erschließung über den hinteren Bereich und die Lage des Bauvorhabens nahe der  Innenstadt wird ebenfalls von RM Saathoff befürwortet.

RM Mammen erklärt, dass in der umliegenden Bebauung eine eingeschossige Bau-weise vorliegt. Im vorgestellten Bebauungsplan mit drei Vollgeschossen sieht RM Mammen erhebliche Schwierigkeiten.

Herr Henke erklärt, dass die dreigeschossige Bauweise lediglich als rechnerische Absicherung dient. Weiterer Spielraum sei durch die festgesetzte Firsthöhe von 11 Metern nicht vorhanden. Zudem sind die Planungen bereits vorgelegt und können im Nachhinein nicht ohne eine Änderung des Bebauungsplans verändert werden.

StD Hinrichs erläutert, dass es sich nicht um einen Angebotsbebauungsplan handelt in dem noch Änderungen des Vorhabens nach dem Verfahren möglich sind sondern der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt wird. Abweichungen bezüglich des vorgestellten Vorhabens sind somit nicht möglich.

RM Saathoff fordert die Anzahl der Vollgeschosse von 3 auf 2 zu reduzieren, um zu vermeiden, dass andere Bauherren auf die Idee kommen, Planungen mit einer drei-geschossigen Bauweise einzureichen.

RM Münster hält die Planungen für ein gelungenes Konzept. Er befürwortet ebenfalls, dass neue, hochwertige Wohnungen an einem innenstadtnahen Standort entstehen. Zudem regt er an, mit den Flächen hauszuhalten und deswegen die Bebauung der Fläche nahe der Innenstadt zu befürworten ist.
Die Straßenansicht in der vorgestellten Präsentation sieht er als positiv an.  Zudem hofft

RM Münster, dass die Wohnungen dauerhaft genutzt werden und nicht als Zweit-wohnung bezogen werden. Abschließend ist er der Meinung, dass die Wohnungen gut zu vermarkten sind und aus energetischer Sicht dann auch den neuen Vorgaben entsprechen.

Herr Henke ergänzt, das Dachgeschoss möglicherweise mit einer Holzfassade aufgrund der hohen Baupreise zu versehen.

RM Münster ergänzt noch, dass in der Ansicht der Fuß – und Radweg schmal wirkt und erkundigt sich nach dem fehlenden Baum am Fuß – und Radweg.

StD Hinrichs teilt mit, dass der Baum am Fuß- und Radweg gefällt wird.

Herr Henke erläutert, dass durch den Versatz des Grundrisses von 4 und 6 Metern zur Straße die wuchtige Wirkung genommen wird.

Vors. Folkerts erkundigt sich, ob die vorhandene Baumreihe entfernt wird.

Herr Henke teilt mit, dass die Baumreihe bestehen bleibt.

RM Siebelts befürwortet die vorgestellten Planungen.  Bezüglich der Höhe des Gebäu-des erwähnt er als Beispiel die kürzlich errichtete Arztpraxis an der Auricher Straße. Das Gebäude weist auch eine höhere Bebauung als die umliegenden Gebäude auf.

Beirat Ubben hält die vorgestellten Planunterlagen für positiv. Bezüglich der Vollge-schosse ist er ebenfalls der Meinung, diese auf 2 Vollgeschosse zu reduzieren.

Herr Henke ist mit der Änderung einverstanden.

Der Beschluss wird mit der Änderung einstimmig beschlossen.