VA Weyerts stellt anhand einer Präsentation den Nettoverbleib bei verschiedenen Realsteuerhebesätzen in Kombination mit Modellen für die Kreisumlagenentwicklung vor. Ziel sollte stets sein, über mindestens 20 % des Steueraufkommens nach Abzug der Umlagen verfügen zu können. Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.

 

RM Saathoff schlägt vor, für alle drei Steuerarten einen Hebesatz von mindestens 400 v. H. festzulegen. RM Janssen merkt an, dass aufgrund der aktuellen Lage die Hebesätze maximal auf 400 v. H. angepasst werden sollten. RM Jacobs ist ebenfalls der Meinung die Hebesätze auf 400 v. H. anzupassen.

 

Der Ausschuss empfiehlt den Beschlussvorschlag mit folgender Änderung: Die Hebesätze für die drei Steuerarten werden mit jeweils 400 v. H. festgelegt.