StD Hinrichs erläutert die Sitzungsvorlage. Für die Grundstücke mit zweigeschossiger Bauweise und die für Mietwohnungsbau vorgesehenen Grundstücke sei es auch möglich, einen Mindestpreis festzusetzen.

 

RM Janssen merkt an, dass bei der Festlegung der Grundstückspreise die Kosten der Verwaltung gedeckt sein müssen. RM Saathoff teilt mit, dass man sich bei der Preisfestlegung auch an den umliegenden Gemeinden orientieren sollte. RM Jacobs schließt sich dem Vorschlag mit dem Mindestpreis an. RM Rodenbäck merkt an, dass aufgrund der aktuellen Lagen die Grundstückspreise mit eingeschossiger Bauweise und GRZ 0,3 nicht zu hoch festgesetzt werden sollten.

 

Der Ausschuss empfiehlt den Beschlussvorschlag mit folgender Änderung:

                Grundstück mit zweigeschossiger Bauweise: Mindestpreis 120 €/m²

                Grundstück mit eingeschossiger Bauweise und GRZ 0,4: Mindestpreis 120 €/m²

                Grundstück mit eingeschossiger Bauweise und GRZ 0,3: 90 €/m²