Beschlussvorschlag:
1.
Die im
Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen
Behörden- und Bürgerbeteiligung und die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen
zur 142. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens –
Darstellung von Sondergebietsflächen im Ortsteil Ostbense der Gemeinde
Neuharlingersiel wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage
aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Samtgemeinde Esens beschließt die in
der Anlage aufgeführten Abwägungsvorschläge.
2.
Die
142. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der in der Anlage beigefügten
Begründung, dem Umweltbericht und der Planzeichnung beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die
Genehmigung der 142. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB
erforderlichen Schritte einzuleiten.