Sitzung: 15.02.2023 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: Verweisung an die Fraktionen
Vorlage: SG/079/2023
FBL Koffinke erläutert die Sitzungsvorlage.
RM Peters hält die Änderungsvorschläge für umfangreich. Er schlägt vor, den
Änderungsvorschlag der Gefahrenabwehrverordnung zur Kenntnis zu nehmen, in den
Fraktionen zu beraten und im nächsten Bauausschuss nocheinmal zu besprechen.
RM Mammen stimmt dem Vorschlag von RM Peters zu.
RM Peters erkundigt sich zu dem Thema Rasenmähen in der Mittagsruhe.
FBL Koffinke erklärt, dass in § 9 der Gefahrenabwehrverordnung die Zeiten zum
Betrieb der motorbetriebenen Rasenmäher geregelt sind.
RM Weiler-Rodenbäck teilt mit, möglicherweise auch eine Regelung für
Rasenmähroboter am Samstag und Sonntag mit in den § 9 der
Gefahrenabwehrverordnung aufzunehmen.
FBL Koffinke erklärt, dass es sich um Schallimmissionen handelt, die zu
vermeiden sind.
RM Weiler-Rodenbäck antwortet, dass es auch sehr empfindliche Bürger in Bezug
auf Lärm gibt.
Vors. Ihnen stellt nocheinmal den Bezug zu dem Wortbeitrag der Zuhörerin aus
dem TOP Einwohnerfragestunde her.
RM Willms berichtet, dass er an der ersten Gefahrenabwehrverordnung aus dem
Jahr 1977 maßgeblich beteiligt war. Diese war damals nicht so umfangreich wie
heute.
Viele Bürger möchten gerne wissen, wo die Regelungen bei Verstößen stehen.
Die Verwaltung entscheidet, wie die Kontrollen durchgeführt werden. Aufgrund
von Personalproblemen sind die Kontrollen zu gewissen Zeiten nicht immer
möglich.
RM Peters ist der Meinung, dass Bürger Verstöße zunächst untereinander klären
sollten und sich nicht sofort bei der Verwaltung beschweren.
Vors. Ihnen schließt die Diskussion und lässt einstimmig beschließen, den TOP 6
in den Fraktionen zu beraten und in die nächste Bauausschusssitzung zu
verschieben.