Beschluss: Verweisung an die Fraktionen

 

 


FBL Koffinke erläutert die Sitzungsvorlage.

RM Peters hält die Änderungsvorschläge für umfangreich. Er schlägt vor, den Änderungsvorschlag der Gefahrenabwehrverordnung zur Kenntnis zu nehmen, in den Fraktionen zu beraten und im nächsten Bauausschuss nocheinmal zu besprechen.

RM Mammen stimmt dem Vorschlag von RM Peters zu.

RM Peters erkundigt sich zu dem Thema Rasenmähen in der Mittagsruhe.

FBL Koffinke erklärt, dass in § 9 der Gefahrenabwehrverordnung die Zeiten zum Betrieb der motorbetriebenen Rasenmäher geregelt sind.

RM Weiler-Rodenbäck teilt mit, möglicherweise auch eine Regelung für Rasenmähroboter am Samstag und Sonntag mit in den § 9 der Gefahrenabwehrverordnung aufzunehmen.

FBL Koffinke erklärt, dass es sich um Schallimmissionen handelt, die zu vermeiden sind.

RM Weiler-Rodenbäck antwortet, dass es auch sehr empfindliche Bürger in Bezug auf Lärm gibt.

Vors. Ihnen stellt nocheinmal den Bezug zu dem Wortbeitrag der Zuhörerin aus dem TOP Einwohnerfragestunde her.

RM Willms berichtet, dass er an der ersten Gefahrenabwehrverordnung aus dem Jahr 1977 maßgeblich beteiligt war. Diese war damals nicht so umfangreich wie heute.
Viele Bürger möchten gerne wissen, wo die Regelungen bei Verstößen stehen.
Die Verwaltung entscheidet, wie die Kontrollen durchgeführt werden. Aufgrund von Personalproblemen sind die Kontrollen zu gewissen Zeiten nicht immer möglich.

RM Peters ist der Meinung, dass Bürger Verstöße zunächst untereinander klären sollten und sich nicht sofort bei der Verwaltung beschweren.

Vors. Ihnen schließt die Diskussion und lässt einstimmig beschließen, den TOP 6 in den Fraktionen zu beraten und in die nächste Bauausschusssitzung zu verschieben.