FBL Feldmann erläutert die Haushaltsansätze für den Sozial- und Jugendbereich im Haushaltsplanentwurf 2023. Die meisten Ansätze sind gleich geblieben im Vergleich zum Vorjahr. Im Wesentlichen bleibt festzuhalten:

 

1.1.1.01.4421001              Jugendparlament                                               4.000 €

Die Arbeit des Jugendparlamentes ist durch zwei Jahre Pandemie, Wegzug, begonnene Ausbildung oder Studium ins Stocken geraten. In den vergangenen Jahren fielen lediglich Kosten für die Homepage an. Eine Neuwahl ist anzustreben.

 

2.7.2.01.4012000              Vergütungen Beschäftigte Bücherei          40.300 €

Gut 10.000 € mehr erfordert die finanzielle Entschädigung von zwei ständig tätigen ehrenamtlichen Helfern. Ob dies durch ein Arbeitsverhältnis oder im Rahmen einer Aufwandsentschädigung realisiert werden kann, ist noch in Klärung.

 

2.7.2.01.4222000              Ergänzung Inventar                                            3.000 €

Frau Buldt steigert unter anderem durch sukzessiven Austausch von Kleinmöbeln und Regalen die Attraktivität und Besucherfrequenz der Bücherei. Daher wurde der Ansatz um 500 € erhöht.

 

3.1.5.04.3321002              Benutzungsgebühren Flüchtlingsunterkünfte                    180.000 €

3.1.5.04.4211002              Bauliche Unterhaltung Flüchtlingsunterkünfte     20.000 €

3.1.5.04.4231001              Wohnraumanmietung Flüchtlingsunterkünfte                   180.000 €

3.1.5.04.4291000              Dienstleistungen Flüchtlingsarbeit                                            12.600 €

Ab Juni 2022 hat die Samtgemeinde ukrainische Kriegsflüchtlinge als Obdachlose unterzubringen. Die Samtgemeinde hat über Vermittlung eigener und städtischer Unterkünfte hinaus etliche Wohnungen und Häuser dafür angemietet. Im Falle der vollen Belegung können die Mietkosten durch Benutzungsgebühren gedeckt werden. Seit November werden keine Flüchtlinge mehr zugewiesen, da Niedersachsen bisher eine Übererfüllung der Quoten aufweist. Für die zweite Jahreshälfte sind wieder Flüchtlinge zu erwarten. Bis dahin wird teilweiser Leerstand hinzunehmen sein. Bereits jetzt müssen aber Entscheidungen getroffen werden, ob im Mai auslaufende Verträge (zu erhöhten Konditionen) verlängert werden, um bei Wiederaufnahme der Quote von 25 Personen pro Woche für die Samtgemeinde gewappnet zu sein.

Für die Belegung und Ausstattung der Wohnungen greift die Samtgemeinde auf die Erfahrungen der AWO zurück. Der entsprechende Dienstleistungsvertrag ist mit 12.600 € zu vergüten.

 

Das Produkt Einrichtung für Wohnungslose schließt 2023 voraussichtlich mit einem Defizit von 65.400 €, etwa 40.000 € mehr als ohne Flüchtlingssituation. Im vergangenen Jahr ist das entstandene Minus durch Finanzausgleichsleistung des Landes weitgehend ausgeglichen worden.

 

Auf Nachfrage erläutert die Verwaltung, dass der Brandfall  Obdachlosenunterkunft  Stedesdorf 2015 mit einer Entschädigungssumme von 125.000 € abgefunden wurde, ohne dass ein Wiederaufbau erfolgt ist. Gegenwärtig gibt es keinen Bedarf nach weiteren Objekten. 

 

3.6.2.01                                Aufwendungen für aktives Personal       Jugendpflege    244.200 €

Ein Sozialpädagoge ist ausgeschieden, ein Erzieher wurde eingestellt. Der Ansatz ermäßigt sich um ca. 10.000 €. Mit einer Sozialpädagogin und drei Erziehern ist die Jugendpflege derzeit optimal besetzt.

 

3.6.2.01.3142000              Zuschüsse Landgemeinden                                            2.400 €

3.6.2.01.4271001              Betriebsaufwendungen Jugendarbeit                       14.000 €

Zukünftig werden die Zuschüsse für die Jugendeinrichtungen im Haushalt der Samtgemeinde gebucht ebenso wie sämtliche Aufwendungen. Damit werden kommunalrechtliche Vorgaben erfüllt.

 

3.6.2.01.3461000              Teilnehmerentgelte                                                       10.000 €

3.6.2.01.4271002              Aufwendungen Ferienspiele                                        22.000 €

Die Teilnehmerentgelte korrespondieren mit den Aufwendungen für Ferienspiele. Sie werden ebenfalls erstmals haushaltsrechtlich korrekt vollständig im Haushalt gebucht.

 

3.6.5.01.4211000              Bauliche Unterhaltung Kita An der

                                   Eisenbahn                                                                     60.000 €

Hier ist unter anderem ein Außenanstrich für 30.000 € geplant und für 15.000 € die Beschattung des Außenspielbereiches.

 

3.6.5.01.4211008              Bauliche Unterhaltung Neugaude                             20.000 €

Hier schlägt sich die Sanierung des bisherigen Bewegungsraums nieder.

 

3.6.5.01.3142002              Erstattung Landkreis für KIGA            1.570.000 €

3.6.5.01.4318003              Betriebskostenzuschuss KIGA            2.450.000 €

Bei steigendem Betriebskostenzuschuss fällt ein Rückgang des Ansatzes für die Erstattung durch den Landkreis auf. Grund ist die neue Vereinbarung mit dem Landkreis, der die vollen Personalkosten übernimmt, jedoch nur des pädagogischen Personals. Der Zuschussbedarf steigt insgesamt um ca. 400.000 €.

 

3.6.5.01/811.7871000     Modernisierung KiGa Neugaude                             250.000 €

Auch nach Begehung mit Architekten konnte eine geeignete Lösung für die engen Raumverhältnisse nicht entwickelt werden. Es soll nun ein Architektenwettbewerb ausgeschrieben werden.

 

3.6.6.01/8121.6812000 Zuschuss Landkreis Wittmund                    32.000 €

3.6.6.01/8126.7872000 Errichtung Jugendplatz                                29.000 €

3.6.6.01/8126.7831100 Ausstattung Jugendplatz                                            17.000 €

Am ehemaligen Kindergarten an der Mühle wird ein Jugendplatz errichtet. Hierfür konnte ein Landeszuschuss von 32.000 € eingeworben werden.

 

3.6.6.01/8131.7821000 Grunderwerb LK Jugendhaus Esens        20.000 €

3.6.6.01/8121.7871000 Jugendhaus Esens                                    600.000 €

Die Verwaltung erklärt, dass der Kindergarten an der Mühle als Teil des Schulzentrums Mitte der 60er Jahre durch die Stadt gebaut und im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform kostenlos an den Landkreis Wittmund übertragen wurde. Man habe in den Umbau zum Kindergarten investiert, dann pandemiebedingt ein Impf- und Testzentrum hier eingerichtet und plane nun den Umbau zum Jugendhaus. Vorher soll die Samtgemeinde als Teileigentümerin eingetragen werden. 20.000 € sind für Notarkosten und Grundbucheintragung angesetzt.

 

Mittel aus der Richtlinie Ausstattung (RAT) werden für die Einrichtungen der Samtgemeinde zuständigkeitshalber vom Kirchenamt beantragt und im dortigen Haushalt abgewickelt. 

 

Sodann empfehlen die Ausschussmitglieder einstimmig die Ansätze im Haushaltsplanentwurf 2023 zur Beschlussfassung.