Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

1.    Der Samtgemeindeausschuss stimmt der Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wie in der Anlage niedergelegt zu.

 

2. Die öffentliche Auslegung der 140. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3

    Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

    Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.



Klimaschutz:

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:                       ja, positiv *

 

                                                                                                               ja, negativ *

 

                                                                                                               nein

 

Wenn ja, negativ:

 

Bestehen alternative Handlungsoptionen?         ja *  nein *

                                                                                                                                              * Erläuterung siehe Begründung

 


StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.

RM Mammen erkundigt sich zum Thema Klimaschutz in der Begründung.

StPL von Rahden erklärt, dass unter dem Punkt 5.5.5. in der Begründung geringe Ausführungen zum Thema Klimaschutz enthalten sind.

RM Mammen ist der Meinung, dass keine Auswirkungen auf Klimaschutz, wie es in der Sitzungsvorlage angegeben ist, den Ausführungen in der Begründung widersprechen. Er fordert das Thema Klimaschutz konkreter zu behandeln.

StPL von Rahden erklärt, dass es schwierig ist, wo man mit der Bewertung beginnt. Die Versiegelung von Flächen würde immer dem Klimaschutz entgegenstehen. Auf das direkte Klima im Plangebiet würden aber nur geringe Auswirkungen zutreffen.

RM Boelsen erkundigt sich nach der baulichen Nutzung und der Festsetzung von Touristischem Wohnen im Plangebiet.

StPL von Rahden teilt mit, dass die Gemeinde Werdum im Bebauungsplan ein Bereich als allgemeines Wohngebiet (WA) und ein Bereich als Sondergebiet für Touristisches Wohnen festsetzt.

Weiterhin erkundigt sich RM Boelsen, ob eine eingeschossige Bebauung vorgesehen ist und warum Zweitwohnungen ausnahmsweise zulässig sind, wenn man diese für das Plangebiet eigentlich nicht vorsieht.

StPL von Rahden erklärt, dass der Gemeinde Werdum die Aufstellung des Bebauungsplans obliegt und die Zielsetzungen vom Rat der Gemeinde Werdum beschlossen wurden.