Sitzung: 15.02.2023 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: SG/085/2023
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Samtgemeindeausschuss stimmt der Abwägung der Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der
Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wie in der Anlage
niedergelegt zu.
2. Die öffentliche Auslegung der 140.
Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3
Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Klimaschutz:
Auswirkungen auf den
Klimaschutz: ja, positiv *
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen? ja * nein *
*
Erläuterung siehe Begründung
StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.
RM Mammen erkundigt sich zum Thema Klimaschutz in der Begründung.
StPL von Rahden erklärt, dass unter dem Punkt 5.5.5. in der Begründung geringe
Ausführungen zum Thema Klimaschutz enthalten sind.
RM Mammen ist der Meinung, dass keine Auswirkungen auf Klimaschutz, wie es in
der Sitzungsvorlage angegeben ist, den Ausführungen in der Begründung
widersprechen. Er fordert das Thema Klimaschutz konkreter zu behandeln.
StPL von Rahden erklärt, dass es schwierig ist, wo man mit der Bewertung
beginnt. Die Versiegelung von Flächen würde immer dem Klimaschutz
entgegenstehen. Auf das direkte Klima im Plangebiet würden aber nur geringe
Auswirkungen zutreffen.
RM Boelsen erkundigt sich nach der baulichen Nutzung und der Festsetzung von
Touristischem Wohnen im Plangebiet.
StPL von Rahden teilt mit, dass die Gemeinde Werdum im Bebauungsplan ein
Bereich als allgemeines Wohngebiet (WA) und ein Bereich als Sondergebiet für
Touristisches Wohnen festsetzt.
Weiterhin erkundigt sich RM Boelsen, ob eine eingeschossige Bebauung vorgesehen
ist und warum Zweitwohnungen ausnahmsweise zulässig sind, wenn man diese für
das Plangebiet eigentlich nicht vorsieht.
StPL von Rahden erklärt, dass der Gemeinde Werdum die Aufstellung des
Bebauungsplans obliegt und die Zielsetzungen vom Rat der Gemeinde Werdum
beschlossen wurden.