Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

1.    Der Samtgemeindeausschuss beschließt die Aufstellung der 114. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens, hier: Darstellung einer Sonderbaufläche „Touristisches Wohnen“ im Bereich Taddigsweg/ Friesenstraße in der Stadt Esens, Ortsteil Bensersiel. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

3.    Anfallende Planungs- und Baukosten sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Vorhabenträger zu tragen.

 


Klimaschutz:

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:                       ja, positiv *

 

                                                                                                               ja, negativ *

 

                                                                                                               nein

 

Wenn ja, negativ:

 

Bestehen alternative Handlungsoptionen?         ja *  nein *

                                                                                                                                              * Erläuterung siehe Begründung

 

Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.“

§ 2 Abs. 4 BauGB verlangt für die Bauleitplanung eine Umweltprüfung, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

In der noch zu erstellenden Begründung bzw. dem noch zu erstellenden Umweltbericht zur 114. FNP- Änderung wird sich mit den Klimaauswirkungen eingehend auseinandergesetzt.