Sitzung: 15.02.2023 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: SG/086/2023
Beschlussvorschlag:
1.
Der Samtgemeindeausschuss beschließt die Aufstellung
der 114. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens, hier:
Darstellung einer Sonderbaufläche „Touristisches Wohnen“ im Bereich Taddigsweg/
Friesenstraße in der Stadt Esens, Ortsteil Bensersiel. Der Beschluss ist gemäß
§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmen und
eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
3.
Anfallende Planungs- und Baukosten sowie alle
weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Vorhabenträger zu tragen.
Klimaschutz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz: ja, positiv *
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen? ja * nein *
*
Erläuterung siehe Begründung
Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne „eine nachhaltige
städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und
umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen
Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der
Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der
Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen
und zu entwickeln sowie den Klimaschutz
und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu
fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild
baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.“
§ 2 Abs. 4 BauGB verlangt für die Bauleitplanung eine Umweltprüfung, in
der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
In der noch zu erstellenden Begründung bzw. dem noch zu erstellenden
Umweltbericht zur 114. FNP- Änderung wird sich mit den Klimaauswirkungen
eingehend auseinandergesetzt.