Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

 

Die Beiräte Bianca Scholz und Bianca Siebelts werden auf die Ihnen gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag von SGBM Hinrichs bekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird den Beiräten ausgehändigt.