Sitzung: 22.02.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Verweisung an die Fraktionen
Die zukünftige Anbindung – Verkehrsuntersuchung für den Bebauungsplan
Nr. 96 „Armenland“ wird anhand einer Bildschirmpräsentation von Herrn Schütter
vom Ingenieurbüro Roelcke, Schütter & Schwerdhelm PartGmbB vorgestellt. Die
Bildschirmpräsentation ist dem Protokoll beigefügt.
Aus dem Vortrag ergab sich folgende Diskussion:
RM Saathoff kann den Argumenten von Herr Schütter bezüglich der Anbindung nicht
folgen.
Er fordert einen Kreisverkehr als Anbindung zu planen und keinen Linksabbieger.
Der Kreisverkehr weist nach RM Saathoff eine höhere Sicherheit auf. Zudem
befürwortet RM Saathoff die Anbindung mit einem Kreisverkehr, auch wenn dadurch
deutlich höhere Kosten entstehen.
Herr Schütter erklärt, dass es sich bei der Vorstellung um Richtlinien handelt,
die angewendet wurden.
Für einen Kreisverkehr sind entsprechende Dimensionierungen einzuplanen.
Ein Kreisverkehr kann ebenfalls zu hohen Geschwindigkeiten der Fahrradfahrer
auf dem Fuß- und Radweg führen.
Die aktuelle Querung zu der Jugendherberge würde auch in Zukunft mit einer
Ampel funktionieren.
Das Befahren von Schwerlastverkehr auf der Bensersieler Straße liegt kaum vor.
Übergänge im Kreisverkehr sind häufig durch einfahrende Autos blockiert.
Zudem sei ein Kreisverkehr für sehbehinderte Menschen schwieriger zu überqueren
als eine Kreuzung mit einer Linksabbiegerspur und einer Ampelschaltung.
RM Mammen empfindet bei einer Ampel einen höheren Sicherheitsaspekt im
Gegensatz zu einem Kreisverkehr.
Zudem sind die Kosten für einen Kreisverkehr sehr hoch.
Herr Schütter erklärt, dass beim Linksabbieger die Wartezeiten ins Wohngebiet
bei 15 Sekunden liegen. Zudem würden die Linksabbieger nicht mit den
entgegenkommenden Fahrzeugen in Berührung kommen. Als häufiger Unfallgrund für
Fahrradfahrer bei einem Kreisverkehr wurde angeführt, dass sich Fahrradfahrer
entgegen der Fahrtrichtung fortbewegen.
Ein Aspekt, der für einen Kreisverkehr sprechen würde, wäre die niedrige
Geschwindigkeit,
mit der man in den Kreisverkehr einfährt.
Herr Meinert erklärt auf Nachfrage, dass die Kosten bei einem Kreisverkehr bei
800.000 € ohne den noch zu tätigen Grunderwerb liegen. Für den Linksabbieger
würden Kosten in Höhe von 150.000 € bis 200.000 € entstehen.
RM Münster denkt, dass sich durch den Kreisverkehr die Geschwindigkeit der
Pkw-Fahrer verringert.
Als negativ merkt er an, dass Radfahrer leicht übersehen werden.
Dass die Straße vom Baugebiet Armenland zur Grashauser Flage häufig überquert
wird, schließt RM Münster aus.
Abschließend erkundigt er sich nach den Bedingungen zur Verlegung des
Ortsschildes.
Herr Schütter erklärt, dass es sich bei einer Verlegung des Ortsschildes um
eine geschlossene Ortslage handeln muss. Eine geschlossene Ortslage liegt vor,
wenn eine Wohnbebauung vorhanden ist.
Die Verlegung des Ortsschildes hat die Verkehrsbehörde anzuordnen.
Eine genaue Definition zur Verlegung des Ortsschildes liegt Herrn Schütter
nicht vor.
RM Münster hält es aber für notwendig, um eine Entscheidung treffen zu können.
RM Siebelts teilt abschließend mit, dass nun drei Varianten vorgestellt wurden
und man in den Fraktionen entscheiden könnte.
Die Anzahl der bauwilligen Bürger nimmt ab und somit habe man Zeit mit der
Entscheidung.