Beschluss: Verweisung an die Fraktionen

 

 


Die zukünftige Anbindung – Verkehrsuntersuchung für den Bebauungsplan Nr. 96 „Armenland“ wird anhand einer Bildschirmpräsentation von Herrn Schütter vom Ingenieurbüro Roelcke, Schütter & Schwerdhelm PartGmbB vorgestellt. Die Bildschirmpräsentation ist dem Protokoll beigefügt.

Aus dem Vortrag ergab sich folgende Diskussion:

RM Saathoff kann den Argumenten von Herr Schütter bezüglich der Anbindung nicht folgen.
Er fordert einen Kreisverkehr als Anbindung zu planen und keinen Linksabbieger.
Der Kreisverkehr weist nach RM Saathoff eine höhere Sicherheit auf. Zudem befürwortet RM Saathoff die Anbindung mit einem Kreisverkehr, auch wenn dadurch deutlich höhere Kosten entstehen.

Herr Schütter erklärt, dass es sich bei der Vorstellung um Richtlinien handelt, die angewendet wurden.
Für einen Kreisverkehr sind entsprechende Dimensionierungen einzuplanen.
Ein Kreisverkehr kann ebenfalls zu hohen Geschwindigkeiten der Fahrradfahrer auf dem Fuß- und Radweg führen.
Die aktuelle Querung zu der Jugendherberge würde auch in Zukunft mit einer Ampel funktionieren.
Das Befahren von Schwerlastverkehr auf der Bensersieler Straße liegt kaum vor.
Übergänge im Kreisverkehr sind häufig durch einfahrende Autos blockiert.
Zudem sei ein Kreisverkehr für sehbehinderte Menschen schwieriger zu überqueren als eine Kreuzung mit einer Linksabbiegerspur und einer Ampelschaltung.

RM Mammen empfindet bei einer Ampel einen höheren Sicherheitsaspekt im Gegensatz zu einem Kreisverkehr.
Zudem sind die Kosten für einen Kreisverkehr sehr hoch.

Herr Schütter erklärt, dass beim Linksabbieger die Wartezeiten ins Wohngebiet bei 15 Sekunden liegen. Zudem würden die Linksabbieger nicht mit den entgegenkommenden Fahrzeugen in Berührung kommen. Als häufiger Unfallgrund für Fahrradfahrer bei einem Kreisverkehr wurde angeführt, dass sich Fahrradfahrer entgegen der Fahrtrichtung fortbewegen.
Ein Aspekt, der für einen Kreisverkehr sprechen würde, wäre die niedrige Geschwindigkeit,

mit der man in den Kreisverkehr einfährt.

Herr Meinert erklärt auf Nachfrage, dass die Kosten bei einem Kreisverkehr bei 800.000 € ohne den noch zu tätigen Grunderwerb liegen. Für den Linksabbieger würden Kosten in Höhe von 150.000 € bis 200.000 € entstehen.

RM Münster denkt, dass sich durch den Kreisverkehr die Geschwindigkeit der Pkw-Fahrer verringert.
Als negativ merkt er an, dass Radfahrer leicht übersehen werden.
Dass die Straße vom Baugebiet Armenland zur Grashauser Flage häufig überquert wird, schließt RM Münster aus.
Abschließend erkundigt er sich nach den Bedingungen zur Verlegung des Ortsschildes.

Herr Schütter erklärt, dass es sich bei einer Verlegung des Ortsschildes um eine geschlossene Ortslage handeln muss. Eine geschlossene Ortslage liegt vor, wenn eine Wohnbebauung vorhanden ist.
Die Verlegung des Ortsschildes hat die Verkehrsbehörde anzuordnen.
Eine genaue Definition zur Verlegung des Ortsschildes liegt Herrn Schütter nicht vor.

RM Münster hält es aber für notwendig, um eine Entscheidung treffen zu können.

RM Siebelts teilt abschließend mit, dass nun drei Varianten vorgestellt wurden und man in den Fraktionen entscheiden könnte.
Die Anzahl der bauwilligen Bürger nimmt ab und somit habe man Zeit mit der Entscheidung.