Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

  1. Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Wittmunder Straße Nord“ in der Stadt Esens wird im Grundsatz zugestimmt.
  2. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Sondergebiet Wittmunder Straße Nord“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Vorhabenträger zu tragen.




 

 


StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage. Sie ergänzt, dass das Einzelhandelsgutachten durch das Planungsbüro beauftragt wurde.

 

RM Saathoff erklärt, dass seine Fraktion das Vorhaben befürwortet.
Das Zimmermann-Gebäude zu erhalten und zu modernisieren sowie den Aldi-Standort dorthin zu versetzen und neu zu errichten wird ebenfalls begrüßt.
Die geringe Entfernung zur Innenstadt sei seiner Meinung nach positiv.

RM Siebelts stimmt dem Vorhaben zu.

StPL von Rahden ergänzt noch, dass es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt und die Stadt Esens weitere Regelungen in einem Durchführungsvertrag festhalten kann.

Beirat Krüsmann teilt mit, dass die unbeplanten Hallen die AEU bedenklich stimmen.
Er erkundigt sich, was mit dem Hallen passiert. Ein Einzelstandort sollte vermieden werden, um die Bürger nicht aus der Innenstadt zu ziehen.
Zudem fragt er, was mit dem ehemaligen Aldi-Standort passiert.

Vors. Folkerts teilt mit, dass die hinteren Hallen weiterhin für den Flohmarkt vorgesehen sind.

StPL teilt mit, dass zum alten Aldi-Standort bislang keine Informationen für die zukünftige Nutzung vorliegen.

RM Münster berichtet, dass bei der letzten Vorstellung zum neuen Aldi-Standort gesagt wurde, dass das Sortiment nicht erweitert wird und somit nicht in Konkurrenz mit den Kaufleuten aus der Innenstadt steht. Es würde durch den Neubau nur ein größeres Platzangebot entstehen.
Wenn die Planung so bestehen bleibt, stimmt RM Münster dem Vorhaben zu.

RM Mammen unterstützt das neue Vorhaben ebenfalls. Dass die Straßenquerung zum derzeitigen Aldi-Standort durch den neuen Aldi-Markt wegfällt, wird von RM Mammen begrüßt.
Die zukünftige Nutzung des derzeitigen Aldi-Standortes ist ungewiss.
Dass die Kaufkraft der Bürger aus der Innenstadt durch den neuen Aldi-Standort abnimmt, sei nicht vorgesehen.
Bezüglich der Halle denkt RM Mammen, dass diese nicht abgerissen wird, da vor kurzem auf dem Hallendach Solarpanele installiert wurden.

StD Hinrichs geht auf die Frage eines Zuhörers ein und teilt mit, dass die Erschließung über die Wittmunder Straße erfolgt.

Ein Zuhörer erkundigt sich nach den Parkplätzen auf den Grundstücken.

StD Hinrichs erklärt, dass es sich um einen vorhabenbezogenen B-Plan handelt und somit keine Änderung entgegen der vorgestellten Planung möglich ist.
Eine Klärung bezüglich der Parkplätze wird mit dem Vorhabenträger noch angestrebt.

Vors. Folkerts teilt abschließend mit, dass sich nicht zu viel Gewerbe außerhalb der Innenstadt positioniert.