Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

1.       Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 104 „Herrenwall, Burggrund, Flack“ der Stadt Esens (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt der in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

2.       Der Bebauungsplan Nr. 104 „Herrenwall, Burggrund, Flack“ der Stadt Esens (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) wird gem. § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.

3.       Die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gem. § 84 NBauO werden als Satzung beschlossen.

4.       Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 104 „Herrenwall, Burggrund, Flack“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

5.       Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 




 


StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.
Ergänzend teilt Sie mit, dass nach der Auslegung eine redaktionelle Änderung in der Planzeichnung und der Begründung erfolgte. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst teilte in Ihrer Stellungnahme mit, dass Bombentrichter im Plangebiet vermutet werden. Bei Neubauten ist somit vorab der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu informieren.

RM Münster erkundigt sich nach der Stellungnahme der Landesforsten zu den Waldflächen.

StPL von Rahden erklärt, dass es sich um Flächen östlich im Plangebiet handelt und diese bereits bebaut sind. Das Landesforstamt hat möglicherweise keine Ortsbesichtigung durchgeführt und Luftaufnahmen genutzt, auf denen noch früherer Bewuchs zu sehen war.

RM Münster sieht es negativ, dass der Wald nicht mehr vorhanden ist. Das der B-Plan nun aufgestellt ist, empfindet er positiv.

RM Saathoff erklärt, dass der B-Plan aufgrund der damaligen gefällten Bäume entstanden ist.
In Zukunft fordert er, die Bäume zu erhalten und zu pflegen.

RM Mammen erkundigt sich, ob bezüglich der abgeholzten Bäume bereits Ausgleichsmaßnahmen benannt wurden. Es ist bislang keine Mitteilung eingegangen.

StD Hinrichs erklärt, dass der Landkreis Wittmund dafür zuständig ist.
Die Verwaltung wird beim Landkreis Wittmund nochmal den aktuellen Stand erfragen.
Konkrete Beträge, die möglicherweise zu zahlen sind, werden im Bauausschuss nicht genannt.
Bezüglich der anwesenden Bürger aus dem Bereich Flack teilt StD Hinrichs mit, dass bei Grundstücken, die bebaut werden, die neuen Regelungen aus dem B-Plan zu beachten sind.