Sitzung: 22.02.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: ST/123/2023
Beschlussvorschlag:
1. Die im
Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten
öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 104 „Herrenwall,
Burggrund, Flack“ der Stadt Esens (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13
a BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit
dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt
der in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen
Beschlussvorschlägen zu.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 104 „Herrenwall, Burggrund, Flack“ der Stadt Esens
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) wird gem. § 10 BauGB mit
der in der Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.
3. Die
örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gem. § 84 NBauO werden als
Satzung beschlossen.
4. Die
Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 104 „Herrenwall, Burggrund, Flack“ (Bebauungsplan der
Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte
beauftragt.
5. Der
Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
StPL von Rahden
erläutert die Sitzungsvorlage.
Ergänzend teilt Sie mit, dass nach der Auslegung eine redaktionelle Änderung in
der Planzeichnung und der Begründung erfolgte. Der
Kampfmittelbeseitigungsdienst teilte in Ihrer Stellungnahme mit, dass
Bombentrichter im Plangebiet vermutet werden. Bei Neubauten ist somit vorab der
Kampfmittelbeseitigungsdienst zu informieren.
RM Münster erkundigt sich nach der Stellungnahme der Landesforsten zu den
Waldflächen.
StPL von Rahden erklärt, dass es sich um Flächen östlich im Plangebiet handelt
und diese bereits bebaut sind. Das Landesforstamt hat möglicherweise keine
Ortsbesichtigung durchgeführt und Luftaufnahmen genutzt, auf denen noch
früherer Bewuchs zu sehen war.
RM Münster sieht es negativ, dass der Wald nicht mehr vorhanden ist. Das der
B-Plan nun aufgestellt ist, empfindet er positiv.
RM Saathoff erklärt, dass der B-Plan aufgrund der damaligen gefällten Bäume
entstanden ist.
In Zukunft fordert er, die Bäume zu erhalten und zu pflegen.
RM Mammen erkundigt sich, ob bezüglich der abgeholzten Bäume bereits
Ausgleichsmaßnahmen benannt wurden. Es ist bislang keine Mitteilung
eingegangen.
StD Hinrichs erklärt, dass der Landkreis Wittmund dafür zuständig ist.
Die Verwaltung wird beim Landkreis Wittmund nochmal den aktuellen Stand
erfragen.
Konkrete Beträge, die möglicherweise zu zahlen sind, werden im Bauausschuss
nicht genannt.
Bezüglich der anwesenden Bürger aus dem Bereich Flack teilt StD Hinrichs mit,
dass bei Grundstücken, die bebaut werden, die neuen Regelungen aus dem B-Plan
zu beachten sind.