Beschlussvorschlag:

1.    Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 106 „Bahnhofstraße 11“ der Stadt Esens (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt der in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

2.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 106 „Bahnhofstraße 11“ der Stadt Esens (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) wird gem. § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.

3.    Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 106 „Bahnhofstraße 11“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

4.    Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.




 

 


StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.
Ergänzend teilt sie mit, dass die Polizei im Rahmen der Auslegung um eine Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme gebeten hat und dem zugestimmt wurde.
Zudem sind einige Stellungnahmen eingegangen, die zu weiteren Gesprächen und Maßnahmen führten.
Von der NLStBV ist eine Stellungnahme eingegangen, die zu einer redaktionellen Änderung in der Planzeichnung führte.
Zudem ist aus der Abteilung der Verkehrsbehörde eine Stellungnahme bezüglich des schmalen Stichweges Bahnhofstraße, der als Erschließung des Vorhabens dient, eingegangen.
Der Begegnungsverkehr im Rettungsfall führt aufgrund der schmalen Erschließungsstraße zu Problemen, die mit dem Vorhabenträger gelöst werden mussten.
Die schlechte Einsichtnahme aufgrund des vorhandenen Gebäudes kann durch die Bauleitplanung nicht behoben werden.
Bezüglich des Stichweges erfolgte eine Einigung mit dem Vorhabenträger, dass der Gehweg vom Bauhof der Samtgemeinde Esens abgesetzt wird und die Kosten vom Vorhabenträger übernommen werden. Dadurch würde ein sicherer Begegnungsverkehr gewährleistet werden.
Zudem wird die Stichstraße einschließlich des Wendehammers, der bislang nicht gewidmet ist, neu gewidmet.
Diese Absprachen werden in dem Durchführungsvertrag aufgenommen.

RM Saathoff stimmt dem Vorhaben zu, auch wenn er bedauert, dass dadurch ein ortsbildprägendes Gebäude abgerissen wird.

Die Grundstückseigentümerin teilt mit, dass für das Gebäude zu viele Sanierungsmaßnahmen notwendig wären, die mit hohen Investitionen verbunden wären.

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