Sitzung: 22.02.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: ST/125/2023
Beschlussvorschlag:
1.
Die
im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten
öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
106 „Bahnhofstraße 11“ der Stadt Esens (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem.
§ 13 a BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB
mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens
stimmt der in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den
jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.
2.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 106 „Bahnhofstraße 11“ der Stadt Esens
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) wird gem. § 10 BauGB mit
der in der Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.
3.
Die
Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 106 „Bahnhofstraße 11“ (Bebauungsplan der
Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte
beauftragt.
4.
Der
Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
StPL von Rahden
erläutert die Sitzungsvorlage.
Ergänzend teilt sie mit, dass die Polizei im Rahmen der Auslegung um eine
Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme gebeten hat und dem zugestimmt
wurde.
Zudem sind einige Stellungnahmen eingegangen, die zu weiteren Gesprächen und
Maßnahmen führten.
Von der NLStBV ist eine Stellungnahme eingegangen, die zu einer redaktionellen
Änderung in der Planzeichnung führte.
Zudem ist aus der Abteilung der Verkehrsbehörde eine Stellungnahme bezüglich
des schmalen Stichweges Bahnhofstraße, der als Erschließung des Vorhabens
dient, eingegangen.
Der Begegnungsverkehr im Rettungsfall führt aufgrund der schmalen
Erschließungsstraße zu Problemen, die mit dem Vorhabenträger gelöst werden
mussten.
Die schlechte Einsichtnahme aufgrund des vorhandenen Gebäudes kann durch die
Bauleitplanung nicht behoben werden.
Bezüglich des Stichweges erfolgte eine Einigung mit dem Vorhabenträger, dass
der Gehweg vom Bauhof der Samtgemeinde Esens abgesetzt wird und die Kosten vom
Vorhabenträger übernommen werden. Dadurch würde ein sicherer Begegnungsverkehr
gewährleistet werden.
Zudem wird die Stichstraße einschließlich des Wendehammers, der bislang nicht
gewidmet ist, neu gewidmet.
Diese Absprachen werden in dem Durchführungsvertrag aufgenommen.
RM Saathoff stimmt dem Vorhaben zu, auch wenn er bedauert, dass dadurch ein
ortsbildprägendes Gebäude abgerissen wird.
Die Grundstückseigentümerin teilt mit, dass für das Gebäude zu viele
Sanierungsmaßnahmen notwendig wären, die mit hohen Investitionen verbunden
wären.
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