Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Die Samtgemeinde Esens beteiligt sich als Gesellschafterin an der neu zu gründenden „Gesellschaft für Energie in der Samtgemeinde Esens mbH“.

 

Dem vorliegenden Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt. Die Einzahlung der Stamm- bzw. Kapitaleinlage in Höhe von insgesamt 15.000 € ist über den Haushaltsplan 2023 abzusichern.

 

Der Beschluss ist der Kommunalaufsicht gemäß § 152 NKomVG unverzüglich anzuzeigen.

 

Die Samtgemeinde Esens wird in der Gesellschafterversammlung durch Frau/Herrn ________ und die Bürgermeisterin / den Bürgermeister vertreten.

 

 


SGBM Hinrichs erläutert die Vorlage. Es ist beabsichtigt, die Wertschöpfung in der Samtgemeinde zu halten durch eine möglichst hohe Beteiligung der Gesellschaft, der Standortgemeinde sowie der Bürgerinnen und Bürger.

 

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme der Vorlage.