1.  Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 i. V. mit § 128 NKomVG den

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013. Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wittmund vom 23.12.2022 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.  Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 82.544,46 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 38.421,43 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 


Die Ausschussmitglieder empfehlen den Jahresabschluss der Stadt Esens für das Haushaltsjahr 2013 einstimmig zur Beschlussfassung.