Sitzung: 02.03.2023 Haushaltsausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: SG/082/2023
1. Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 i. V. mit § 128 NKomVG den
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013. Der Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wittmund vom 23.12.2022 wird zur
Kenntnis genommen.
2. Der Jahresüberschuss des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 82.544,46
€ wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
zugeführt. Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 38.421,43 € wird der Rücklage aus Überschüssen
des außerordentlichen Ergebnisses
zugeführt.
Die Ausschussmitglieder empfehlen den Jahresabschluss der Stadt Esens für das Haushaltsjahr 2013 einstimmig zur Beschlussfassung.