Keine.

 

Außerhalb der Tagesordnung kommt die Frage auf, ob die Verwaltung Kenntnis hat, dass vielfach wesentlich höhere Messbeträge für die neue Grundsteuer festgesetzt werden. Es wäre fraglich, ob durch Senkung der Hebesätze ein gesetzlich untersagtes Steuermehraufkommen vermieden werden könne.

 

Die Verwaltung bekommt derzeit keine neuen Bewertungen vom Finanzamt, da nach Aussage der Finanzverwaltung zunächst eine Vielzahl von Einsprüchen abzuarbeiten sei.