Beschluss:




StD Buß weist die Anwesenden auf die §§ 40 bis 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungs­gesetzes hin. Sodann werden die Ratsmitglieder vom Ratsvorsitzenden durch Handschlag ver­pflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und zu beach­ten. Die Verpflichtungen werden aktenkundig gemacht durch Abgabe entsprechender Erklärungen der Ratsmitglieder.