Sitzung: 07.11.2011 Rat der Stadt Esens
Beschluss:
StD Buß weist die Anwesenden auf die §§ 40 bis 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hin. Sodann werden die Ratsmitglieder vom Ratsvorsitzenden durch Handschlag verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und zu beachten. Die Verpflichtungen werden aktenkundig gemacht durch Abgabe entsprechender Erklärungen der Ratsmitglieder.