Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 


StD Hinrichs stellt noch einmal die Gründe für die Errichtung einer Energiegesellschaft dar.

 

RM Saathoff begrüßt die Gründung der Gesellschaft, damit in Zukunft ein Mehr an Wertschöpfung für die Gemeinden generiert werden kann.

 

RM Siebelts fragt, in welcher Form sich Bürgerinnen und Bürger an der Gesellschaft beteiligen können. Außerdem müsse eine qualifizierte Geschäftsführung bestellt werden. Insofern seien noch Fragen offen, die ihn aber an einer Zustimmung nicht hindern. StD Hinrichs erklärt, dass die Bürgerinnen und Bürger sich nicht direkt an der Gesellschaft beteiligen sollen – dies ist auch kommunalrechtlich eher problematisch. Vielmehr geht es um eine parallel stattfindende Beteiligung an Energieprojekten.

 

RM Mammen erläutert, dass Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien mit einer möglichst hohen Bürger- und Kommunalbeteiligung durchgeführt werden sollten.

 

Zunächst wird über die Beteiligung an der Gesellschaft abgestimmt.

 

Der Rat beschließt einstimmig die Beteiligung als Gesellschafterin an der neu zu gründenden „Gesellschaft für Energie in der Samtgemeinde Esens mbH“.

 

Dem vorliegenden Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt. Die Einzahlung der Stamm- bzw. Kapitaleinlage in Höhe von insgesamt 15.000 € ist über den Haushaltsplan 2023 abzusichern.

Der Beschluss ist der Kommunalaufsicht gemäß § 152 NKomVG unverzüglich anzuzeigen.

Als Vertreter der Stadt Esens in der Gesellschafterversammlung wird nach vorheriger Beratung einstimmig RM Janssen benannt. Außerdem wird die Stadt durch Bürgermeisterin Emken vertreten.