Die Ratsmitglieder diskutieren den Sachstand zum Gesetzentwurf „Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen“. Die Schulleiterinnen teilen mit, dass die Stundenzahl der Integrationshelfer und zusätzlichen Lehrer nicht ausreichen wird, um die Kinder fachgerecht zu beschulen. Sowohl personell (Sonderausbildung) als auch sächlich gibt es Defizite.

 

Vors. Maus merkt an, dass in Nordrhein-Westfalen 3,7 Stunden Förderung als Minimum getestet und empfohlen wurde. Man muss unterscheiden zwischen Eingliederungshilfe und zusätzlicher Lehrerstunde, aber die in Niedersachsen vorgesehenen 2 Stunden sind zu wenig.

 

Allgem. Vertr. Hormann erklärt, dass das Land Niedersachsen die Kosten, die in Bezug auf Inklusivschulen anfallen können, als nicht erheblich einstuft, so dass es an finanzieller Unterstützung mangeln wird. Das Konnexitätsprinzip wird nicht eingehalten.

 

Der Schulausschuss beschließt, in der nächsten Ausschusssitzung die Inklusion zum Schwerpunktthema zu machen. Dazu sollen Regierungsschuldirektor Krömer, eine Person aus dem Arbeitskreis „Inklusion im Landkreis Wittmund“ und eine Person einer „Beispielschule“ eingeladen werden.