Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Samtgemeinde beschließt die „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Esens (VO-Gefahrenabwehr).“ Die Anlage „Entwurf neue Gefahrenabwehrverordnung“ ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird als neue Gefahrenabwehrverordnung beschlossen. 

Klimaschutz:

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:                      ja, positiv *

 

                                                                                                               ja, negativ *

 

                                                                                                               nein

 

Wenn ja, negativ:

 

Bestehen alternative Handlungsoptionen?         ja *  nein *

                                                                                                                                              * Erläuterung siehe Begründung

 


FBL Koffinke erläutert zur Vorlage, dass eine Anpassung der Verordnung erforderlich war. Er berichtet, dass es im § 4 Tiere umfangreiche Anpassungen gegeben hat. Der § 6 Sauberkeit auf öffentlichen Verkehrsflächen und in öffentlichen Anlagen ist neu aufgenommen und soll zukünftig verstärkt in den Fokus genommen bzw. kann nach Inkrafttreten der Verordnung nun auch vom Ordnungsamt geahndet werden.

 

RM Saathoff erfragt, was man unter „bissiger Hund“ in der Verordnung zu verstehen hat. FBL Koffinke erläutert, dass eine Verfügung vom Landkreis definiert, welches Tier als bissig einzuordnen ist.

Weiterhin möchte RM Saathoff wissen, wie die Kontrolle seitens der Verwaltung umgesetzt wird. FBL Koffinke informiert, dass eine Kontrolle im täglichen Geschäft stattfindet. Zum einen über die Kontrolleurin aber auch Beschäftigte des Ordnungsamtes decken dieses mit ab. Ansonsten wird auf Anzeigen von Bürgern oder auch Abverfügungen der Polizei reagiert. Des Weiteren merkt RM Saathoff an, dass es wichtig wäre, dass die Bürger nachlesen können, was ihnen abverlangt wird, wenn ein Verstoß vorliegt. Dazu erklärt FBL Koffinke, dass es für die vielen unterschiedlichen Tatbestände keine pauschalen Sätze gibt, sondern die Höhe vom jeweiligen Einzelfall abhängig sind.

 

Einige Ratsmitglieder nehmen Bezug auf den § 6 der Verordnung und berichten, dass es als positiv empfunden wird, hier verstärkt Kontrollen durchzuführen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten empfehlen einstimmig den Beschlussvorschlag.