Sitzung: 08.02.2012 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Allgem.
Vertr. Hormann erläutert die §§ 40 bis 42 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Vorsitzender
Ihnen verpflichtet die Beiräte per Handschlag. Die
Verpflichtungen werden durch Abgabe der entsprechenden Erklärungen
aktenkundig gemacht.