Beschlussvorschlag:

1.    Der Samtgemeindeausschuss stimmt den geänderten Unterlagen zu.

2.    Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zur 139. Änderung des Flächennutzungsplans hat der Samtgemeindeausschuss gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB geprüft. Der Samtgemeindeausschuss stimmt der in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

3.    Die öffentliche Auslegung der 139. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 

 


StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.