Sitzung: 30.08.2023 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: SG/112/2023
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeindeausschuss
beschließt die Aufstellung der 151. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Samtgemeinde Esens, hier: Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf
Feuerwehr und einer Gewerbliche Baufläche am Langelandsweg in der Gemeinde
Holtgast. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.
RM Becker erkundigt sich nach der Aufteilung der Kosten zwischen der Gemeinde
Holtgast und der Samtgemeinde Esens. Er stellt in Frage, dass nur 40 % der
Fläche für den Feuerwehrstandort genutzt werden und dann 50 % der Kosten von
der Samtgemeinde Esens übernommen werden.
SGBM Hinrichs erklärt, dass die Kosten für die Planung und Kompensation für die
gesamte Fläche gleichermaßen anfallen.
Bezüglich der Aufteilung der Kosten wird man noch differenzieren und dies noch
klären.