Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeindeausschuss beschließt die Aufstellung der 151. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens, hier: Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf Feuerwehr und einer Gewerbliche Baufläche am Langelandsweg in der Gemeinde Holtgast. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 


StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.

RM Becker erkundigt sich nach der Aufteilung der Kosten zwischen der Gemeinde Holtgast und der Samtgemeinde Esens. Er stellt in Frage, dass nur 40 % der Fläche für den Feuerwehrstandort genutzt werden und dann 50 % der Kosten von der Samtgemeinde Esens übernommen werden.

SGBM Hinrichs erklärt, dass die Kosten für die Planung und Kompensation für die gesamte Fläche gleichermaßen anfallen.
Bezüglich der Aufteilung der Kosten wird man noch differenzieren und dies noch klären.