Sitzung: 30.08.2023 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: SG/113/2023
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Gemeinde Dunum auf Änderung des Flächennutzungsplanes der
Samtgemeinde Esens zur Darstellung eines Sondergebietes „Windenergiepark“ in
der Gemeinde Dunum wird zunächst zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird
gebeten, eine erneute Bürgerbefragung zu einem evtl. weiteren Ausbau der
Windenergie vorzubereiten.
SGBM Hinrichs trägt vor, dass in der Samtgemeinde Esens der
erste Windpark im Ortsteil Utgast entstanden ist und die Windparks in
Stedesdorf, Werdum und Neuharlingersiel folgten.
Das Ergebnis einer Bürgerbefragung zu weiteren Planungen von Windparks im Jahr
2016 ergab, dass 80 % der Bürger gegen weitere Planungen von Windparks waren.
Dieses Ergebnis wurde dann als Leitlinie für weitere Interessenten genutzt, um
diesen abzusagen.
Durch eine Gesetzesänderung in Form des „Wind an Land Gesetzes“ hat sich ergeben,
dass eine Pflicht zur Ausweisung von Flächen für die Windenergie vorliegt.
Sollten die Ziele aus dem Gesetz bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht
umgesetzt werden, würden Flächen vom Landkreis auch entgegen der Darstellungen
im Flächennutzungsplan für die
Windenergie festgelegt werden.
Die Ausweisung kann auch innerhalb von Landschafts- und Naturschutzgebieten
erfolgen.
Beruhigend teilt SGBM Hinrichs mit, dass der Landkreis Wittmund bereits
genügend Flächen in Höhe von 1,5 % für die Windenergie ausweist und somit keine
Pflicht besteht, weitere Flächen für die Windenergie auszuweisen. Als Verbot
weitere Flächen für die Windenergie auszuweisen ist es nicht zu verstehen.
Durch diese Gesetzesänderung erfolgte in der Windenergiebranche ein starker
Auftrieb.
In der Gemeinde Dunum ist die Errichtung eines (Bürger-) Windparks von der
Firma Agrowea GmbH & Co. KG beabsichtigt.
Um die Planung umzusetzen, ist der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Esens
entsprechend zu ändern. Die Planungsgruppe Grün hat im Antrag der Firma Agrowea
GmbH & Co. KG zu prüfen, ob die im Jahr 2013 in der Potenzialstudie im
Landschaftsschutzgebiet liegenden Flächen durch die Gesetzesänderung geeignet
sind.
SGBM Hinrichs schlägt vor, bevor die konkreten Planungen beginnen, zunächst
eine Bürgerbefragung mit mehr Aspekten als bei der letzten Bürgerbefragung im
Jahr 2016 durchzuführen.
Ziel ist es, die Bevölkerung mitzunehmen und ein Stimmungsbild über weitere
(Bürger)-Windparks zu erhalten.
RM Saathoff begrüßt den Vorschlag, zunächst eine Bürgerbefragung durchzuführen.
Zudem teilt er mit, dass nicht nur die Betreiber und Eigentümer von den
Windparks profitieren sollten, sondern auch die Gemeinden, die Samtgemeinde und
auch der Landkreis.
Der erzeugte Strom sollte dann auch in der Region verwendet werden, denn die
Infrastruktur sei dafür schließlich vorhanden.
RM Weiler-Rodenbäck befürwortet ebenfalls, zunächst eine Bürgerbefragung
durchzuführen.
Grundsätzlich empfindet er die Planung, aufgrund der zukünftigen Wertschöpfung,
positiv.
RM Reents sieht die Bürgerbefragung als zwingend an, um die Bürger mitzunehmen.
Bezüglich der Bürgerbeteiligung schlägt er vor, allen Bürgern die Möglichkeiten
zu geben sich beteiligen zu können und nicht nur die Bürger aus der einzelnen
Gemeinde.
Ein wichtiges Argument sei, dass bereits ein hohes Maß an Windenergie in der
Samtgemeinde Esens vorhanden ist und man nicht unter Druck steht, zwingend
weitere Flächen für die Windenergie auszuweisen.