Sitzung: 30.08.2023 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
StPL von Rahden berichtet, dass das Bundesverwaltungsgericht
den § 13 b aus dem Baugesetzbuch nach 7 Jahren für unwirksam erklärt hat. Der §
13 b ermöglichte Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren zu
Wohnbauflächen umzuwandeln.
Der Bebauungsplan Nr. 94 „Hartwarder Straße Ost“ und Bebauungsplan Nr. 98
„Barkelweg“ in der Stadt Esens und der Bebauungsplan Nr. 13 „Baugebiet am
Waldweg“ in der Gemeinde Holtgast sind auf Grundlage des § 13 b umgesetzt
worden.
Die Bebauungspläne für die Baugebiete in der Gemeinde Dunum und der Gemeinde
Werdum sind somit neu aufzustellen bzw. im ergänzenden Verfahren zu heilen und
mit Umweltbericht, Kompensation und Flächennutzungsplanänderung durchzuführen.
StPL von Rahden kündigt an, dass im nächsten Samtgemeindeausschuss am
20.09.2023 die 152. FNP-Änderung (Baugebiet Werdum) und die 153. FNP-Änderung
(Baugebiet Dunum) auf der Tagesordnung zu finden sind.
SGBM Hinrichs hält die Entscheidung für interessant, da die Arbeitsgrundlage
durch die Entscheidung nach 7 Jahren entrissen wird.
Weiterhin gibt er zu bedenken, dass die Gesetzesänderung in den Bereichen Wind
und Photovoltaikanlagen auch der juristischen Überprüfung standhalten müssen.