StPL von Rahden berichtet, dass das Bundesverwaltungsgericht den § 13 b aus dem Baugesetzbuch nach 7 Jahren für unwirksam erklärt hat. Der § 13 b ermöglichte Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren zu Wohnbauflächen umzuwandeln.
Der Bebauungsplan Nr. 94 „Hartwarder Straße Ost“ und Bebauungsplan Nr. 98 „Barkelweg“ in der Stadt Esens und der Bebauungsplan Nr. 13 „Baugebiet am Waldweg“ in der Gemeinde Holtgast sind auf Grundlage des § 13 b umgesetzt worden.
Die Bebauungspläne für die Baugebiete in der Gemeinde Dunum und der Gemeinde Werdum sind somit neu aufzustellen bzw. im ergänzenden Verfahren zu heilen und mit Umweltbericht, Kompensation und Flächennutzungsplanänderung durchzuführen.
StPL von Rahden kündigt an, dass im nächsten Samtgemeindeausschuss am 20.09.2023 die 152. FNP-Änderung (Baugebiet Werdum) und die 153. FNP-Änderung (Baugebiet Dunum) auf der Tagesordnung zu finden sind.

SGBM Hinrichs hält die Entscheidung für interessant, da die Arbeitsgrundlage durch die Entscheidung nach 7 Jahren entrissen wird.
Weiterhin gibt er zu bedenken, dass die Gesetzesänderung in den Bereichen Wind und Photovoltaikanlagen auch der juristischen Überprüfung standhalten müssen.