Sitzung: 02.11.2023 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: SG/119/2023
Beschlussvorschlag:
1. Der Samtgemeindeausschuss beschließt die
Aufstellung der 149. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens,
hier: Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Großflächiger
Einzelhandel, Gewerbegebiet und Allgemeines Wohngebiet. Der Beschluss ist gemäß
§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt eine
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Klimaschutz:
Auswirkungen auf den
Klimaschutz: ja, positiv *
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen? ja * nein *
Erläuterung siehe
Begründung Gemäß § 1 Abs. 5
BauGB sollen Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die
sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in
Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt,
und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter
Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen
dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen
Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der
Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts-
und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die
städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung
erfolgen.“
§ 2 Abs. 4 BauGB
verlangt für die Bauleitplanung eine Umweltprüfung, in der die
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
In der noch zu
erstellenden Begründung bzw. dem noch zu erstellenden Umweltbericht zur 149.
FNP- Änderung wird sich mit den Klimaauswirkungen eingehend
auseinandergesetzt.
StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.
RM Mammen erkundigt sich nach dem Eigentümer des Flurstücks 117/6 und 116/22.
SGBM Hinrichs teilt mit, dass die Fläche im privaten Eigentum liegt, allerdings
nicht in dem des Vorhabenträgers.
RM Saathoff fragt, ob es sich beim erworbenen Gebäude des Vorhabenträgers um
den weißen Bungalow handelt.
Zudem teilt er mit, dass unter dem Gebäude von Zimmermann eine
Entwässerungsleitung verläuft.
StPL von Rahden erläutert, dass es sich bei dem erworbenen Gebäude um den
weißen Bungalow und bei der Entwässerungsleitung um die alte
Oberflächenentwässerung handelt. Die neue Entwässerungsleitung ist, wie im
aktuellen B-Plan festgesetzt, mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht um das
Zimmermann- Gebäude verlegt worden.
Beim Neubau des Aldi- und Zimmermann-Gebäude habe man die Möglichkeit, die alte
Entwässerungsleitung zu entfernen.