Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

1.    Der Samtgemeindeausschuss beschließt die Aufstellung der 149. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens, hier: Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Großflächiger Einzelhandel, Gewerbegebiet und Allgemeines Wohngebiet. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Klimaschutz:

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:                       ja, positiv *

 

                                                                                                               ja, negativ *

 

                                                                                                               nein

 

Wenn ja, negativ:

 

Bestehen alternative Handlungsoptionen?         ja *  nein *

                                                                                                                                          Erläuterung siehe Begründung Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.“

§ 2 Abs. 4 BauGB verlangt für die Bauleitplanung eine Umweltprüfung, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

In der noch zu erstellenden Begründung bzw. dem noch zu erstellenden Umweltbericht zur 149. FNP- Änderung wird sich mit den Klimaauswirkungen eingehend

auseinandergesetzt.

 

 


StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.

RM Mammen erkundigt sich nach dem Eigentümer des Flurstücks 117/6 und 116/22.

SGBM Hinrichs teilt mit, dass die Fläche im privaten Eigentum liegt, allerdings nicht in dem des Vorhabenträgers.

RM Saathoff fragt, ob es sich beim erworbenen Gebäude des Vorhabenträgers um den weißen Bungalow handelt.
Zudem teilt er mit, dass unter dem Gebäude von Zimmermann eine Entwässerungsleitung verläuft.

StPL von Rahden erläutert, dass es sich bei dem erworbenen Gebäude um den weißen Bungalow und bei der Entwässerungsleitung um die alte Oberflächenentwässerung handelt. Die neue Entwässerungsleitung ist, wie im aktuellen B-Plan festgesetzt, mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht um das Zimmermann- Gebäude verlegt worden.   
Beim Neubau des Aldi- und Zimmermann-Gebäude habe man die Möglichkeit, die alte Entwässerungsleitung zu entfernen.