Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Esens stellt nach § 52 Abs. 2 NKomVG fest, dass die
Voraussetzungen gemäß § 52 Absatz 1 Nr. 1 NKomVG für den Sitzverlust des
Ratsmitgliedes Mike Kielmann vorliegen.
Nach
§ 44 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) bleibt der Sitz
bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt, da für den Wahlvorschlag der FDP
keine Ersatzperson vorhanden ist.
Klimaschutz:
Auswirkungen auf den
Klimaschutz: ja, positiv *
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen? ja * nein *
*
Erläuterung siehe Begründung