Beschluss: abweichender Beschluss

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1


Die Straßen im Baugebiet “Falkenhamm” werden wie folgt benannt:


  1. Agnes-von-Bentheim-Straße

  2. Fürstin-Christine-Straße

  3. Sara-Oppenheimer-Straße


RM Strauß erläutert den Antrag ihrer Gruppe, in den neuen Baugebieten drei Straßennamen nach verdienten Frauen zu benennen. Hierdurch sollen die Frauen geehrt und ihnen Achtung erwiesen werden. In der heutigen Ratssitzung könnte der Grundstein gelegt werden, um in Zukunft weitere Straßennamen nach Frauen zu benennen. Für das Baugebiet Falkenhamm sind folgende Vorschläge gemacht worden:


  1. Agnes-von Bentheim-Straße

  2. Fürstin-Christine-Straße

  3. Sara-Oppenheimer-Straße


RM Staudacher weist darauf hin, dass diese drei genannten Damen adeliger Herkunft aus vorigen Jahrhunderten nach seiner Auffassung nur geringe Verbindungen zu Esens hatten. Diese werden von ihm im Einzelnen erläutert. Statt privilegierter Adelsdamen gäbe es auch Esenser Frauen, die es verdient hätten, geehrt zu werden. Stellvertretend für viele nennt er Schwester Else Nowack, die sich in schweren Kriegs- und Nachkriegszeiten verdient gemacht hat. So hat sie Jahrzehnte im Esenser Krankenhaus alleine den Nachtdienst versehen. Des Weiteren sollte an Mathilde Flügge gedacht werden, die das, was heute verschiedene Pflegedienste zusammen machen, über Jahrzehnte allein erledigt hat, und zwar per Fahrrad oder später Moped.


RM Strauß führt aus, dass Else Nowack auch eine ihrer persönlichen Favoriten war, in den Ausschüssen aber anders entschieden wurde. Mit den Entscheidungen könne sie aber gut leben. Zu Agnes-von-Bentheim erklärt sie, dass diese das Harlingerland regiert und befriedet hat, was auch für Fürstin Christine zutrifft, die außerdem das Münzwesen geprägt und das Schulwesen umgestellt hat. Sara Oppenheimer, eine in Esens geborene Jüdin, war eine großartige Opernsängerin.


RM Hedlefs bedankt sich bei RM Strauß, die sich mit großem Engagement dafür eingesetzt hat, Straßennamen nach Frauen zu benennen.


Sodann fasst der Rat bei 1 Gegenstimme folgenden Beschluss: