Der Rat der Stadt Esens beschließt für die Innenstadt/den historischen Ortskern die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr.1 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen und architektonischen Gestalt. Die Erhaltungssatzung soll den aus der Karte in der Anlage zu entnehmenden Geltungsbereich umfassen.


Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Erarbeitung der Erhaltungssatzung in Zusammenarbeit mit dem Büro Boner + Partner in die Wege zu leiten.


Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss: