Stellv. FBL Weyerts gibt anhand einer Präsentation einen aktuellen Überblick zum Haushaltsjahr 2023. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

 

Die überdurchschnittlichen Erträge der Gewerbesteuer werden positiv zur Kenntnis genommen. Durch die Mehrerträge werden die Beträge für die Kreis- und Samtgemeindeumlage im Haushaltsjahr 2024 steigen.

 

RM Saathoff bedankt sich für den Vortrag und erklärt, dass bei der ehemaligen Synagoge in der Burgstraße Handlungsbedarf besteht. Für die Umgestaltung sind im Haushalt 2023 investive Finanzmittel von 20.000 € eingeplant.

 

Weiter erkundigt er sich nach einer möglichen Erhöhung der Zweitwohnungssteuer. Stadtdirektor Hinrichs erläutert, dass grundsätzlich eine Erhöhung möglich wäre. Derzeit werden in mehreren Klageverfahren die Berechnungsgrundlagen kritisch überprüft. Aus diesem Grunde würde aus jetziger Sicht eine Erhöhung zu einem erhöhten Klagerisiko der Steuerpflichtigen führen. Hier muss erst Rechtssicherheit geschaffen werden. Das Aufkommen der Zweitwohnungssteuer betrug im Jahr 2022 insgesamt rund 208.000 € und lag damit um 30.000 € über dem Haushaltsansatz. Es findet regelmäßig ein Datenabgleich mit den Grundsteuer- und Gästebeitragszahlen statt, um etwaige Steuerpflichtige zu ermitteln und entsprechend zu veranlagen.

 

RM Reents bittet die Verwaltung um Mitteilung, welche investiven Maßnahmen noch offen sind. Stellv. FBL Weyerts erklärt, dass die Erschließung des Armenlandes und die Baumaßnahme Bahnhofstraße verschoben sind. Der Ausbau des Ostfriesland Wanderweges wird dieses Jahr noch begonnen.

 

Stadtdirektor Hinrichs führt aus, dass beim Wattenhuus die Entscheidung über den Förderantrag über die Landes- und EU-Zuschüsse durchaus ein Jahr in Anspruch nimmt.. Demgegenüber nach Bewilligung der Fördergelder aber alles innerhalb kürzester Zeit umgesetzt werden muss. Bei der Machbarkeitsstudie verhält es sich ähnlich. Somit werden immer wieder geplante Projekte in das neue Haushaltsjahr verschoben.

 

RM Eisenhauer erfragt das Aufkommen der Hundesteuer. Stellv. FBL Weyerts gibt das Aufkommen mit rund 23.000 € jährlich an. Weiter möchte sie die Gesamtzahl der Gewerbesteuerpflichtigen im Haushaltsjahr 2023 wissen. Stellv. FBL Weyerts gibt an, dass die Stadt Esens über eine Anzahl von durchschnittlich 250 – 300 Gewerbesteuerzahlern verfügt. Diese Unternehmen verteilen sich auf alle Branchen. Weitere detailliertere Auswertungen sind ohne erheblichen Aufwand nicht möglich.

 

Auf Nachfrage teilt die Verwaltung mit, dass die Prüfungsgebühr des Rechnungsprüfungsamtes für eine Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Esens rund 6.000 € beträgt.

 

Vorsitzender Tooren merkt an, dass die Gewerbesteuereinnahmen coronabedingt nicht eingebrochen sind, wie im Vorfeld befürchtet.