Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

1.    Der Aufstellungsbeschluss vom 13.03.2023 wird aufgehoben.

2.    Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 110 „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Wittmunder Straße Nord“ der Stadt Esens als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Klimaschutz:

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:                       ja, positiv *

 

                                                                                                               ja, negativ *

 

                                                                                                               nein

 

Wenn ja, negativ:

 

Bestehen alternative Handlungsoptionen?         ja *  nein *

 Erläuterung siehe Begründung

Grundsätzlich sind Flächeninanspruchnahmen mit Klimaauswirkungen – sowohl lokal als

auch global – verbunden. Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sind aber bei der Aufstellung von

Bauleitplänen der Klimaschutz und die Klimaanpassung zu beachten und sollen gefördert werden. In der Begründung werden Aussagen zu Klimaschutz und Klimaanpassung getroffen.

 


StPL von Rahden erläutert zunächst die Sitzungsvorlage.
Der Bebauungsplan Nr. 110 „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Wittmunder Straße Nord“ der Stadt Esens, wird von Herr Eschen anhand einer Bildschirmpräsentation vorgestellt.
Die Bildschirmpräsentation ist dem Protokoll beigefügt.

Aus dem Vortrag ergaben sich folgende Wortbeiträge:

RM Mammen erkundigt sich nach der konkreten Nutzung im Bereich der Gewerbeflächen.

Herr Eschen antwortet, dass der Flohmarkt am Wochenende weiter erhalten bleibt.
Weitere konkrete Nutzungen stehen noch nicht fest.

RM Saathoff teilt mit, dass der Neubau des Aldi-Marktes eine Bereicherung für die Stadt Esens darstellt und sich auf das Einkauferlebnis positiv auswirken wird. 
Zudem empfindet er das neue Energiekonzept positiv. 
Bezüglich der An- und Abfahrt erkundigt er sich, ob diese auch gesichert sei.

Herr Eschen erklärt, dass die Zu- und Abfahrt mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich abgesprochen wurde.

RM Münster befürwortet ebenfalls das neue Energiekonzept und sieht es positiv, dass für den Neubau keine weitere Grünfläche versiegelt werden muss.
Zudem merkt er positiv an, dass sich das Sortiment nicht ändert und somit keine Konkurrenz zu den Geschäften in der Innenstadt entsteht.
Weiterhin schlägt er vor, die Schallschutzwand zu dem angrenzenden Wohngebäude zu begrünen.
Abschließend erkundigt RM Münster sich noch nach dem Internethandel und welche Bäckerei in dem Neubau enthalten ist.

Herr Eschen teilt mit, dass es sich um die Bäckerei Rector handelt, die auch bereits im aktuellen Gebäude vorhanden ist.

RM Siebelts empfindet es positiv, dass das erworbene Haus von dem Investor mit in den B-Plan aufgenommen wurde.

 
RM Mammen hält das neue Energiekonzept für positiv. Zudem begrüßt er, dass von der Innenstadt aus keine Querung der Straße für Fußgänger und Fahrradfahrer mehr notwendig ist.