Beschlussvorschlag:

  1. Dem Vorhaben sowie dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich wird im Grundsatz zugestimmt. Die mit dem Vorhaben verbundenen Kosten trägt der Antragsteller.
  2. Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Markt / Molkereistraße“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB wird beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Klimaschutz:

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:                      ja, positiv *

 

                                                                                                               ja, negativ *

 

                                                                                                               nein

 

Wenn ja, negativ:

 

Bestehen alternative Handlungsoptionen?         ja *  nein *

Erläuterung siehe Begründung

Grundsätzlich sind Flächeninanspruchnahmen mit Klimaauswirkungen – sowohl lokal als

auch global – verbunden. Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sind aber bei der Aufstellung von

Bauleitplänen der Klimaschutz und die Klimaanpassung zu beachten und sollen gefördert werden. In der Begründung werden Aussagen zu Klimaschutz und Klimaanpassung getroffen.

 


StPL von Rahden erläutert zunächst die Sitzungsvorlage.
Herr Volker Willms und Herr Jann Willms stellen das Vorhaben (Erweiterung des Textilhauses Willms) anhand einer Bildschirmpräsentation vor.
Die Bildschirmpräsentation ist dem Protokoll beigefügt.

Aus dem Vortrag ergaben sich folgende Wortbeiträge:

RM Saathoff hält das Textilhaus Willms für eine Bereicherung der Stadt Esens und befürwortet die vorgestellte Erweiterung des Geschäftsgebäudes.

RM Mammen empfindet die vorgestellte Planung deutlich besser als die vorherige Planung zur Erweiterung des Textilhauses Willms.
Zudem merkt er positiv an, dass das alte Haus am Süderwall 2 saniert wird und der Garten auch erhalten bleibt.

Herr Jann Willms ergänzt noch zum Vortrag, dass die Parkplätze mit Rasengittersteinen versehen werden.

RM Münster empfindet den vorgestellten Entwurf ebenfalls besser als die vorherige Planung.
Anhand von Zahlen wurde im Vortrag dargelegt, dass eine Erweiterung des Textilhauses Willms erforderlich ist. Er begrüßt, dass der Garten erhalten bleibt und nicht mit Parkplätzen versehen wird.
Die geplanten Parkplätze mit Rasengittersteinen zu gestalten, hält RM Münster ebenfalls für eine gute Lösung.
Zudem merkt er positiv an, dass das Gebäude Süderwall 2 wieder genutzt wird und auf die Wünsche der Stadt Esens eingegangen wird.

RM Siebelts sieht es positiv, dass der Garten des Grundstückes Süderwall 2 erhalten bleibt.