Sitzung: 29.11.2023 Sozial-, Jugend- und Seniorenausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: SG/122/2023
Nicht zuletzt durch die Corona-Krise sind keine Aktivitäten mehr zu verzeichnen. Die Wahlzeiten der Mitglieder und des Jugend-Bürgermeisters sind ausgelaufen.
Mit dem vorliegenden Satzungsentwurf soll die Arbeit des Jugendparlaments auf gesunde Füße gestellt, durch eine neue Satzung - so schlank wie möglich - Bürokratie abgebaut und den Jugendlichen für ihren ersten Kontakt mit Gremienarbeit Sicherheit für ein freies Handeln ohne Druck von außen gewährleistet werden.
§ 2: Die Mitgliederzahl 11 soll auch die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass alle Schulformen im Gremium vertreten sind.
§ 4: Die Beschränkung des Wahlrechts auf 13-17 Jahre in Verbindung mit der Wahlzeit von 3 Jahren entzerrt die bisherige Altersstruktur. Vorher konnten die jüngsten 12 und die ältesten Mitglieder bereits 22 Jahre alt sein.
§ 6: Auch die neue Regelung in Absatz 1 gewährleistet eine Verzahnung in rechtlichen und fachlichen Fragen mit der SG-Verwaltung.
§ 10: Die Beschränkung der Öffentlichkeit auf die Altersgruppe der Wahlberechtigten gewährleistet ein freies Arbeiten und Diskutieren ohne Druck und Kontrolle von außenstehenden Erwachsenen.
§ 12: Der Landkreis bereitet derzeit die Beteiligung von Jugendparlamenten in seinen Gremien vor. In Absatz 1 soll deshalb neben Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinden auch der Landkreis für die Entsendung von Delegierten aufgenommen werden.
Mit der Maßgabe der Änderung in § 12 empfiehlt der Ausschuss einstimmig die Annahme der Vorlage.