Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:




RM Maus begründet den Antrag ausführlich. Dieser Themenkomplex wurde bereits in der Sitzung des Sozialausschusses am 09.11.2012 diskutiert und empfohlen. Entsprechender Samtgemeindebeschluss vom 06.12.2012 liegt vor. Daher wird es nun Zeit, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, da das neue Kindergartenjahr bereits angelaufen ist. Weiterhin äußert RM Maus Kritik an der Sitzungsvorlage, hier besonders zum Sachverhalt der 100.000,00 € bis 120.000,00 € jährlicher Mittel für zusätzliche Personalkosten. Weiterhin verweist RM Maus auf neue Studien hin und bezieht sich hierbei auf die Schlüssel der Landesebene und stellt fest, dass die Samtgemeinde dies in den Krippengruppen bereits jetzt besser macht. RM Maus wünscht sich nach der heutigen Beratung im Fachausschuss eine positive Entscheidung im SGA am 08.08.2013.

SGBM Buß stellt fest, dass alle Beteiligten vergessen hätten, dieses Thema vor der Sommerpause zu behandeln. Letztendlich war es die Verwaltung, die darauf hingewiesen hat, dass das Thema jetzt behandelt werden muss. Der Antrag ist zwischenzeitlich modifiziert worden. Der Sachverhalt ist seitens der Verwaltung korrekt dargestellt. Entgegen dem Antrag geht es jetzt um die Einstellung von geringfügigen Beschäftigen auf 450,00 €-Basis mit der Besonderheit, dass es sich hier um jährlich wiederkehrende Kosten handelt, die im Haushalt so nicht dargestellt sind. Entsprechend wurde seinerzeit die Rückstellung dieses Themas beschlossen.

RM Peters weist auf die Funktion des Fachausschusses hin, dass hier entgegen der Aussagen von Frau Maus lediglich Empfehlungen ausgesprochen werden.

RM Saathoff weist auf einen bei der Sitzung verteilten Artikel aus den Ostfriesischen Nachrichten hin, der eine intensivere Betreuung der recht jungen Kinder thematisiert. Mit dem Blick in die Zukunft spricht RM Saathoff sich für eine kostenfreie Nutzung aller Einrichtungen in Anlehnung an das Schulmodell aus.

RM Pieper unterstreicht, dass die bessere Qualität in den Kitas das Ziel sei und gibt in diesem Fall zu bedenken, ob es tatsächlich gelingt, mit 450,00 €-Kräften das Ziel zu erreichen.

Frau Schiffer-Redelfs entnimmt der Diskussion eine positive Grundstimmung, was aus Sicht der U3-Kinder sicherlich sehr zu begrüßen ist. Bei den Krippen ist der Personalschlüssel soweit in Ordnung, problematisch ist die Situation bei den altersgemischten Gruppen, die standardgemäß 25 Kinder mit zwei pädagogischen Kräften betreuen. Weiterhin weist Frau Schiffer-Redelfs auf einen recht hohen Krankenstand ihrer Kolleginnen im letzten Jahr hin, auch ein Fachkräftemangel zeichnet sich ab. Das Zurückgreifen auf sogenannte Ergänzungskräfte ist zielführend. Oft handelt es sich um bekannte Kräfte, die einen Bezug zur Einrichtung haben oder dort schon mal gearbeitet haben. Aktuell sieht sie den Bedarf einer zusätzlichen pädagogischen Kraft in Werdum und Holtgast.

RM Peters geht auf den ursprünglichen Antrag vom 05.03.2012 ein, in dem es heißt, der Samtgemeinderat beschließt, dass sukzessive in altersgemischten Gruppen eine zusätzliche pädagogische Kraft eingestellt wird. Hier sollte eine konkretere Formulierung gewählt werden.

RM Mammen schlägt daher vor, nun kurzfristig für die Einrichtungen in Werdum und Holtgast je eine 450,00 €-Kraft einzustellen.

FBL Hormann beziffert die Kosten für diesen Vorschlag bei einer zügigen Einstellung für das Jahr 2013 auf rund 6.000,00 €, ein volles Jahr wird mit 14.000,00 € bei zwei Gruppen angesetzt. FBL Hormann verteilt bei dieser Gelegenheit die Liste mit den Geburtenzahlen und den Belegungsdaten der Einrichtungen und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Einrichtung in Bensersiel aufgrund ihrer räumlichen Enge bereits über eine zusätzliche 400,00 €-Kraft verfügt. FBL Hormann formuliert einen möglichen Beschlussvorschlag: Der Einstellung jeweils einer Ergänzungs- bzw. Unterstützungskraft in den Kindergärten Holtgast und Werdum auf Basis einer 450,00 €-Beschäftigung mit einem Stundenumfang von 10 Stunden wöchentlich bei einem Gesamtkostenaufwand von voraussichtlich 14.000,00 € jährlich wird zunächst befristet für 1 Jahr zugestimmt.

RM Hedlefs sieht eine Befristung schädlich für die Suche nach Fachkräften.

RM Reents unterstützt die von FBL Hormann gewählte Formulierung und stellt fest, dass die Mittel nicht zur Verfügung stehen; daher sollte nach Einsparungen gesucht werden.

RM Ihnen weist darauf hin, dass eine Gleichberechtigung aller Einrichtungen in Bezug auf zusätzliche Kräfte und Anzahl der U3-Kinder gewährleistet sein muss. FBL Hormann erwidert, dass durch eine größere Zahl von U3-Kindern der Personalschlüssel durch die „fehlenden“ Kinder etwas besser ausfällt.

RM Uden schlägt vor, für die Einrichtungen in Werdum und Holtgast jeweils eine zusätzliche Kraft auf 450,00 €-Basis einzustellen und das Land Niedersachsen wegen zusätzlich benötigter Gelder anzuschreiben.

SGBM Buß stellt zusammenfassend fest, dass alle Beteiligten eine bessere personelle Ausstattung für die altersgemischten Gruppen wünschen. Die jetzt angedachte Lösung mit 450,00 €-Kräften könne nur als Notlösung bezeichnet werden, da der Anspruch schon eine qualitative Verbesserung sein sollte. Daher sollte neben der Beschlussfassung dieser Lösung ein Arbeitskreis gebildet werden, der eine langfristige auf Qualität ausgerichtete Lösung unter Berücksichtigung der Finanzen findet.

RM Saathoff ergänzt hierzu, dass zurzeit über den Antrag hinaus dort geholfen werden muss, wo Probleme entstehen. Dieses soll über Frau Schiffer-Redelfs und das Kindergartenkuratorium kommuniziert werden.

RM Pieper spricht sich in diesem Zusammenhang für ein transparentes Ausschreibungsverfahren der zusätzlichen Stellen aus, wobei letztlich die Kirche einstellt.

Der Ausschuss spricht sich sodann für die Einstellung je einer zusätzlichen 450,00 €-Kraft für die Einrichtungen in Werdum und Holtgast aus. Hierbei handelt es sich um befristete Arbeitsverhältnisse. Die Finanzierung erfolgt über die Samtgemeinde. Weiterhin wird ein Arbeitskreis gebildet. Die Abstimmung erfolgt einstimmig.

RM Maus verteilt ein Blatt mit Änderungen betreffend des Entwurfes eines Schreibens an das Kultusministerium (Schreiben vom 27.07.2013, der Einladung zur Sitzung beigefügt). Entsprechend wird der fünfte Absatz geändert. Es erfolgt die einstimmige Abstimmung.

Sodann wird empfohlen, den Entwurf des Briefes an die Kultusministerin mit der eingefügten Änderung im fünften Absatz zu senden.