Ein Zuhörer erkundigt sich, bezogen auf das Standortkonzept für

Freiflächenphotovoltaikanlagen, nach der Flächenaufteilung.

SGBM Hinrichs erklärt, dass nach der heutigen Vorstellung geplant sei mit den Mitgliedsgemeinden zu klären, welche prozentuale Aufteilung im Samtgemeindegebiet gewählt wird. Konkrete Flächen werden im Standortkonzept für Freiflächenphotovoltaikanlagen nicht festgelegt, sondern in den einzelnen Mitgliedsgemeinden beschlossen.

Eine weitere Frage des Zuhörer ist, wann das Standortkonzept für Freiflächenphotovoltaikanlagen für die Bürger zugänglich sein wird.

SGBM Hinrichs antwortet, dass nach der Samtgemeinderatssitzung am 13.03.2024, vorausgesetzt der Beschluss wird gefasst, das Standortkonzept für Freiflächenphotovoltaikanlagen für die Bürger über die Internetseite der Samtgemeinde Esens zugänglich sein wird.

Der Zuhörer erkundigt sich außerdem noch nach dem weiteren Vorgehen der Bürgerbefragung zur Windenergie.

SGBM Hinrichs teilt mit, dass das Ergebnis der Bürgerbefragung zunächst zur Kenntnis genommen wurde und weitere Überlegungen zusammen mit den Mitgliedsgemeinden möglich sind.

Ein weiterer Zuhörer erkundigt sich, ob bei der Erarbeitung des Standortkonzeptes eine Wirtschaftlichkeitsanalyse durchgeführt wurde.
Es wäre unvorteilhaft, wenn die Flächen weit auseinander liegen würden.

SGBM Hinrichs erklärt, dass bezüglich der Eignung der Flächen keine Wirtschaftlichkeitsanalyse durchgeführt wurde.