Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

1.    Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Esens hat die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen in seine Abwägung einbezogen und beschließt diese wie in der beigefügten Anlage aufgeführt.

2.    Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Esens beschließt die Durchführung der öffentlichen Auslegung der 148. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

Klimaschutz:

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:                       ja, positiv *

 

                                                                                                               ja, negativ *

 

                                                                                                               nein

 

Wenn ja, negativ:

 

Bestehen alternative Handlungsoptionen?         ja *  nein *

 

* Erläuterung siehe Begründung

 

Grundsätzlich sind Flächeninanspruchnahmen mit Klimaauswirkungen – sowohl lokal als auch global- verbunden. Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sind aber bei der Aufstellung von Bauleitplänen der Klimaschutz und die Klimaanpassungen zu beachten und sollen gefördert werden. In der Begründung und im Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Esens werden Aussagen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung getroffen.