Sitzung: 21.02.2024 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: SG/138/2024
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Esens hat die im Rahmen der gemäß § 3
Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung
vorgebrachten Stellungnahmen in seine Abwägung einbezogen und beschließt diese wie
in der beigefügten Anlage aufgeführt.
2.
Der
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Esens beschließt die Durchführung der
öffentlichen Auslegung der 148. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Klimaschutz:
Auswirkungen auf den
Klimaschutz: ja, positiv *
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen? ja * nein *
* Erläuterung siehe Begründung
Grundsätzlich sind Flächeninanspruchnahmen mit Klimaauswirkungen –
sowohl lokal als auch global- verbunden. Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sind aber bei
der Aufstellung von Bauleitplänen der Klimaschutz und die Klimaanpassungen zu
beachten und sollen gefördert werden. In der Begründung und im Umweltbericht
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Esens werden Aussagen zum
Klimaschutz und zur Klimaanpassung getroffen.