Beschlussvorschlag:

1. Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 i. V. mit § 128 NKomVG den

   Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014. Der Prüfbericht des

   Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wittmund vom 29.12.2023 wird zur

   Kenntnis genommen.

 

2. Der Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.269,46 € wird

   gem. § 24 Abs.3 S.1 KomHKVO mit der Rücklage aus Überschüssen des

   außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.

   Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 551.909,37 € wird

   gem. § 123 Abs.1 S.1 Nr.1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des

   ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt einstimmig den Beschlussvorschlag zur Beschlussfassung.