Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG dem Samtgemeindebürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2014 die Entlastung zu erteilen.

 

 


Die Entlastung des SGBM für das Haushaltsjahr 2014 wird einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.